14.5.2010 – Mir ist schon klar, dass jeder der hier mitlesenden Fachleute jetzt sofort den Zeigefinger hebt und sagt: „Mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung wäre das nicht passiert“. Ich natürlich auch, und ich finde dieses Urteil insofern auch für die tägliche Arbeit sehr nützlich.
Es geht nicht um Panikmache. Aber wo die Grenzen der sozialen staatlichen Fürsorge sind, wird mit diesem Urteil eindrucksvoll aufgezeigt. Wer mehr Absicherung braucht, muss sich in eine zusätzliche Solidargemeinschaft einbringen: Die der zusätzlich und freiwillig versicherten Bundesbürger.
Andreas Reissaus
zum Artikel: „Streit um Verweisung in der gesetzlichen Rentenversicherung”.




