30.6.2015 (€) – Die Metallrente GmbH beziehungsweise der Produktgeber Swiss Life hat einen neuen Schutz im Bereich der Arbeitskraftabsicherung entwickelt. Der Tarif wird Anfang Juli eingeführt und orientiert sich an der gesetzlichen Erwerbsminderungs-Rente. Er schließt die Kluft zwischen Berufsunfähigkeits- und Erwerbunfähigkeits-Versicherung, meint Makler Philip Wenzel in seinem Gastbeitrag.
Bereits seit Längerem wird in der Branche kritisiert, dass die Berufsgruppen-Differenzierung, die die scheinbar risikoarmen, weil körperlosen Berufe bevorzugt, die Berufsunfähigkeits- (BU)- Versicherung vor eine harte Probe stellt (VersicherungsJournal 11.3.2014, 31.1.2013).

- Philip Wenzel (Bild: Wenzel)
Zum einen verliert sie an Akzeptanz in der Kundschaft, da gerade jene Berufe, die von der staatlichen Unterstützung kaum vor der Sozialhilfe bewahrt werden können und daher eine finanzielle Absicherung dringend benötigen, sich den Schutz nicht mehr leisten können.
Zum anderen wird diese strenge Selektion immer mehr auch alte Bestände gefährden, die noch mit weniger Berufsgruppen arbeiteten und somit einen gesunden Ausgleich über das Kollektiv darstellen konnten.
Aus diesen Beständen werden immer mehr die risikoarmen Berufsgruppen in neuere, für sie günstigere Tarife wechseln. Dadurch verlassen genau die Risiken den Bestand, die mit ihren Prämien die anderen Berufsgruppen quersubventionieren. Ein Teil der Bevölkerung ist also an einer Lösung interessiert, die es ermöglicht, sich preisgünstig und sinnvoll gegen einen Einkommensausfall aus gesundheitlichen Gründen abzusichern.
Neue Lösung zur Arbeitskraftabsicherung
Die neue Erwerbsminderungs-Versicherung „MR.EMI Plus“ der Metallrente GmbH ist tatsächlich eine Lösung, die für eine solche Zielgruppe interessant sein könnte. Zugang zu dem Produkt, das zum 1. Juli 2015 eingeführt wird, haben nämlich nur Arbeiter aus der Metall-, Elektro-, Stahl-, Papier-, Holz-, Kunststoff- und Textilbranche und deren Familien.
Die Metallrente, das Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie, wurde 2001 als gemeinsame Einrichtung der beiden Sozialpartner Gesamtmetall und IG Metall gegründet. Dem Trägerkonsortium gehört seit 2005 unter anderem die Swiss Life AG an (VersicherungsJournal 19.1.2005), die auch Produktgeber für die neue Versicherung ist.
Die „MR.EMI Plus“ orientiert sich an der gesetzlichen Erwerbsminderungs-Rente und leistet die volle Rente, wenn der Versicherte außerstande ist, in irgendeinem Beruf am allgemeinen Arbeitsmarkt drei Stunden täglich zu arbeiten. Das kennt man auch aus der privaten Erwerbsunfähigkeits-Rente. Der Prognose-Zeitraum ist sechs Monate.
Zugangserleichterung für Versicherte
Des Weiteren erhält der Versicherte aber bereits die halbe Rente, wenn er keine sechs Stunden mehr täglich arbeiten kann. Das kennt man bisher eher aus der gesetzlichen Rente.
Dieser Zusatz stellt eine deutliche Zugangserleichterung für die versicherte Person dar. Abzuwarten bleibt allerdings, wie sich hier die Fallzahlen entwickeln werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden gerade einmal 20 Prozent der Renten als teilweise Erwerbsminderungs-Renten geleistet – in Betrachtung der Stückzahlen, nicht der Rentenleistung, wohlgemerkt.
Darüber hinaus erhält der teilweise Erwerbsgeminderte die volle Rente, wenn der allgemeine Arbeitsmarkt verschlossen ist und er deswegen keine Anstellung findet. Dieser Anspruch entsteht, wenn der Versicherte für mindestens ein Jahr keine Teilzeitstelle gefunden hat. Der Nachweis wird über einen entsprechenden Leistungsbescheid des Rententrägers erbracht.
Anlehnung an gesetzliche Definition
Die „MR.EMI Plus“ orientiert sich an der gesetzlichen Rentenversicherung; die Definitionen würden allerdings auch nach einer möglichen Gesetzesänderung gültig bleiben.
Das ist durchaus im Kundensinne. Die bloße Anlehnung an eine gesetzliche Definition birgt schließlich immer die Gefahr, dass eine Verschlechterung im Gesetzestext sich direkt auf die Leistungsfähigkeit des Versicherungsschutzes auswirkt. Sollte sich die Definition tatsächlich ändern und ein neuer Tarif aufgelegt werden, darf der Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung in den neuen Tarif wechseln.
So ist es nur konsequent, dass die „MetallRente.EMI“ auch den Leistungsauslöser Pflegebedürftigkeit doppelt absichert. Zum einen gilt Pflegebedürftigkeit nach den Definitionen von § 14 und § 15 SGB XI mit Stand vom 1. Januar 2010, der auch in den Bedingungen festgeschrieben ist. Zum anderen ist Pflegebedürftigkeit auch über den Verlust der Fähigkeit, drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig auszuführen, zu erreichen.
Möglichkeit zur Beitragsfreistellung
Auch die Option „EMIprotect“ dürfte für einige Kunden interessant sein. Dabei handelt es sich um eine Art der Beitragsfreistellung. Nach einem Jahr Laufzeit bestünde die Möglichkeit, den Vertrag für mindestens sechs Monate mit fünf Euro monatlicher Prämie fortzuführen. Der Schutz bleibt während dieser Phase zu 70 Prozent erhalten.
Je nach vorhandenem Deckungskapital kann die „EMIprotect“ bis zu 36 Monate fortgeführt werden. Eine Beitrag- und Leistungsdynamik würde in dieser Zeit entfallen.
Endet diese temporäre Beitrags- und Leistungsreduktion, erhält der Kunde zwei Angebote für die Fortführung des Vertrags. Entweder auf Basis des gleichen Beitrags, aber aufgrund des höheren Eintrittsalters mit geringerer Leistung, oder mit gleicher Leistung und höherem Beitrag. Wird keines der Angebote angenommen, erlischt der Vertrag.
„EMIprotect“ darf nur angewendet werden, wenn der Vertrag eine Restlaufzeit von mindestens 15 Jahren hat, Versicherungs- und Leistungsdauer gleich lang sind und mindestens bis zum 65. Lebensjahr reichen sowie eine Arbeitslosigkeit, Weiterbildung oder Eltern- beziehungsweise Kindererziehungszeit vorliegt.
Zusätzliche Optionen
Neben dem Tarif „EMI Plus“ gibt es auch die Variante „EMI Smart“. Diese kann mit vereinfachten Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Allerdings kann der Vertrag nur mit 300 Euro garantierter Rente abgeschlossen werden, die nur durch eine Beitragsdynamik erhöht werden kann. Nachversicherungs-Garantien entfallen, eine Leistungsdynamik ist hier nicht versicherbar.
Für beide Tarifvarianten ist eine „care-Option“ abschließbar, die bei BU aufgrund von Pflegebedürftigkeit auch über die Vertragslaufzeit hinaus leisten würde, sofern die Pflegebedürftigkeit noch vorliegt.
Kluft wird geschlossen
Insgesamt betrachtet, erscheint das Bedingungswerk auffallend verständlich geschrieben. Der Leistungsvergleich zeigt, dass diese neuere Absicherungsvariante der Erwerbsfähigkeit auf sinnvolle Weise die Kluft zwischen der Premium-BU und der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung schließen könnte. Insofern wäre es zu begrüßen, wenn es Nachahmer gäbe, die dieses Produkt auch Arbeitern aus anderen Branchen zugänglich machten.
Ein 35-Jähriger zahlt bis Endalter 67 bei zwei Prozent Dynamik und 1.000 Euro Rente 69,48 Euro (brutto 105,27 Euro) monatlich. Mit der „care-Option“ sind es 73,70 Euro (brutto 111,67 Euro). Da es nur eine Berufsgruppe gibt, ist die Prämie besonders für schwer körperlich Tätige interessant.




