11.12.2009 – Es ist traurig, dass der Geschädigte durch Vorsatz des Verursachers alleine im Regen steht!
In diesem Fall geht es „nur“ um Sachschaden und Schock eines Einzelnen, der anschließend von „seinem“ Anwalt schlecht beraten wird. Der Begriff „Solidargemeinschaft der Versicherten“ klingt für den Geschädigten in diesem Fall wie Hohn.
Die Versicherungswirtschaft sollte diese grausame Deckungslücke in Eigeninitiative schließen – oder eine gesetzliche Haftungsgrundlage sollte per Gesetz geschlossen werden!
Volker Arians
zum Artikel: „Anderes Verhalten wäre möglich”.




