Keine Solidargemeinschaft

11.12.2009 – Es ist traurig, dass der Geschädigte durch Vorsatz des Verursachers alleine im Regen steht!

In diesem Fall geht es „nur“ um Sachschaden und Schock eines Einzelnen, der anschließend von „seinem“ Anwalt schlecht beraten wird. Der Begriff „Solidargemeinschaft der Versicherten“ klingt für den Geschädigten in diesem Fall wie Hohn.

Die Versicherungswirtschaft sollte diese grausame Deckungslücke in Eigeninitiative schließen – oder eine gesetzliche Haftungsgrundlage sollte per Gesetz geschlossen werden!

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Anderes Verhalten wäre möglich”.

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere Artikel der Ausgabe vom 11.12.2009
Weitere Leserbriefe