Frostschaden in unbewohntem Ferienhaus
19.1.2016 (€) - Frost lässt in unbewohnten Ferienhäusern schnell die Leitungen platzen. Unter welchen Voraussetzungen in so einem Fall der Gebäudeversicherer in Anspruch genommen werden kann, hatte kürzlich das Oldenburger Oberlandesgericht zu klären.
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