Fragwürdige Testergebnisse

19.6.2009 – Die Nutzbarkeit von Versicherungsvergleichen und Ratings steht und fällt mit dem Umfang und der Qualität der Vergleichskriterien und deren objektivierten Bewertung.

Dabei sollten Einschränkungen des Versicherungsschutzes möglichst vollständig in die Bewertung einfließen und offen gelegt werden.

Der Vergleich der Stiftung hat hier wohl erhebliche Lücken. Sonst wäre es nicht erklärbar, dass im Ergebnis Versicherer (Tarife) als besonders empfehlenswert dargestellt werden, die ihren Kunden erhebliche Leistungseinschränkungen zumuten, auf die schlechter bewertete Anbieter (Tarife) verzichten.

Beispiel: HUK24 BB-BUZ Premium schließt vorsätzlich begangene, widerrechtliche Handlungen (statt wie üblich Straftaten) aus. Diese Formulierung schließt auch Ordnungswidrigkeiten in den Ausschluss ein.

Die AachenerMünchener verzichtet bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) nach Ausscheiden aus dem Berufsleben (zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Zweitstudium (Vollzeit)) nur innerhalb der ersten drei Jahre ab Ausscheiden auf das Recht der abstrakten Verweisung.

Auch die Suche nach wirksamen vertraglichen Möglichkeiten zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten vor BU-Eintritt unter Aufrechterhaltung des vollen Versicherungsschutzes endet bei Angeboten ohne Sparanteil dieser Anbieter leider erfolglos.

Ob derartige Einschränkungen besonders empfehlenswert und für den Kunden akzeptabel sind oder nicht, muss von diesem entschieden werden.

Martin Seichter

martin.seichter@t-online.de

zum Artikel: „Die besten BUZ-Tarife”.

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