Eine Frage der Formulierungskunst

24.2.2010 – Vertragsbedingungen müssen in gewissem Umfang abstrakt sein, um ihre Funktion als Regelwerk für eine Vielzahl von Verträgen erfüllen zu können. Deshalb hat die Rechtsprechung auch die Kunstfigur des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers geschaffen.

Dass jeder Versicherungsnehmer alle Bedingungen versteht, wird vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung nicht gefordert. Stichwort Afghanistan: Vor zehn Jahren war an einen Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan noch nicht zu denken. Wie also hätte der geforderte Satz in den Bedingungen eines vor dem Einsatz beginnenden Vertrages stehen können?

Jeder Versicherungsnehmer erhält auf Anfrage schriftlich Auskunft, ob für einen bestimmten Einsatz Deckungsschutz besteht. Eine Nachfrage bei bestimmtem Interesse ist jedem Versicherungsnehmer zuzumuten.

Wichtig bei der Erstellung der Bedingungen gerade in der Lebensversicherung ist die Zusammenarbeit von Aktuaren und Juristen, die die Perspektive des jeweils anderen verstehen.

Thomas Leithoff, Rechtsanwalt

tleithoff@aol.com

zum Artikel: „Versicherungs-Chinesisch muss nicht sein”.

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