12.6.2017 (€) – Die Solvency-ll-Quoten sind für deutsche Lebensversicherer wahrlich eine Hürde: 29 von 84 Unternehmen mussten der Bafin einen Maßnahmenplan vorlegen. Bei einem waren sogar Sanierungs- und Finanzierungsplan fällig. Nach Zahlen des in Kürze erscheinenden Map-Reports schafft ein Viertel der Gesellschaften die Hürde zum Stichtag 31. Dezember 2016 ohne Übergangsmaßnahmen und Volatilitätsanpassungen nicht.
„Aufgrund der zwischenzeitlichen Verschärfung des Niedrigzinsumfelds im Verlauf des Geschäftsjahres 2016 konnte ein Unternehmen trotz Anwendung von Übergangsmaßnahmen vorübergehend weder eine ausreichende SCR- (Solvenzkapital-Anforderung; Solvency Capital Requirement) noch MCR- (Mindestkapital-Anforderungen; Minimum Capital Requirement) Bedeckung sicherstellen“, teilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit.
Das betroffene Unternehmen habe daher einen Sanierungsplan nach § 134 VAG und einen Finanzierungsplan nach § 135 VAG vorlegen müssen. Durch die ergriffenen Maßnahmen habe der Lebensversicherer „zeitnah wieder eine ausreichende SCR- beziehungsweise MCR-Bedeckung gewährleisten“ können, so eine Pressemitteilung. Um welche Gesellschaft es sich handelt, sagt die Aufsicht nicht.
Übergangsmaßnahmen die Regel
Nach Angaben der Bafin schafften zum ersten Stichtag der neuen Eigenkapital-Quote, dem 31.Dezember 2016, alle 84 Lebensversicherer eine ausreichende SCR-Bedeckung. Doch dies im Regelfall nicht ohne die für den Übergang auf das neue Eigenkapitalregime vorgesehenen Hilfen.
Nach Aussagen der Bafin wendeten 56 Lebensversicherer die Volatilitätsanpassung, 60 die Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen und ein Lebensversicherer die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze an.
Der in Kürze erscheinende Map-Report 893 „Solvabilität im Vergleich“ untersucht 81 Lebensversicherer – die Barmenia Lebensversicherung a.G., die Hansemerkur Lebensversicherung AG und die Hansemerkur24 Lebensversicherung AG haben ihre Berichte über Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report – SFCR) noch nicht veröffentlicht. Danach liegt die Solvency-ll-Quote ohne Übergangsmaßnahmen und Volatilitätsanpassung bei 21 Lebensversicherern, also gut jedem Vierten, zum Jahresende 2016 bei unter 100 Prozent.
Bei den 21 Gesellschaften handelt es sich sowohl um kleinere als auch größere Marktteilnehmer. Meist sind es solche, die klassisches Garantiegeschäft, das unter Solvency ll jetzt sehr viel stärker mit Kapital zu unterlegen ist, relativ lange und intensiv verkauft haben.
Unter Beobachtung
29 Lebensversicherer mussten der Aufsicht im Jahresverlauf 2016 einen Maßnahmenplan vorlegen, wie die Bafin am Freitag weiter mitteilte. Dieser wurde eingefordert, da diese Gesellschaften ohne Anwendung von Übergangsmaßnahmen zumindest zwischenzeitlich keine ausreichende SCR-Bedeckung sicherstellen konnten. Die Betroffenen müssen jährlich über ihre Fortschritte mit diesen Maßnahmen berichten.
Die Aufsicht stehe mit diesen Unternehmen in engem Kontakt, um die dauerhafte Einhaltung des SCR spätestens nach Ende des Übergangszeitraums zum 31. Dezember 2031 zu gewährleisten. Bafin-Chef Felix Hufeld hatte dafür den Begriff „Manndeckung“ geprägt (VersicherungsJournal 13.5.2015), der inzwischen in „präventive intensivierte Aufsicht“ umbenannt wurde.
Im Durchschnitt der Branche – und unter Zuhilfenahme der Maßnahmen – macht die SCR-Quote etwa 340 Prozent und damit mehr als das Dreifache des Erforderlichen aus. Dass die Quote über dem Vorjahreswert von 283 Prozent liegt, wird auf die Kapitalmarkteffekte wie die leichte Erholung des Zinsniveaus zurückgeführt. Unter Solvency ll werde die Quote absehbar stärker schwanken. Die Bedeckung der MCR lag bei fast 800 Prozent.
Große Schwankungen
Die Quoten der einzelnen Unternehmen schwanken sehr stark. Die maximale Verbesserung beziehungsweise Verschlechterung der SCR-Bedeckung gegenüber dem Vorjahr lag bei einzelnen Unternehmen bei rund 300 Prozentpunkten, so die Aufsicht.
Über alle Sparten des Versicherungsgeschäfts hinweg war laut Bafin zum Stichtag dann kein berichtspflichtiges Einzelunternehmen mehr unterdeckt. Die Bedeckung der SCR betrug im Durchschnitt über alle Sparten rund 330 Prozent.
Bei den Krankenversicherern sei die Spannbreite bei den Einzelergebnissen relativ groß gewesen, so die Aufsicht. Über alle Krankenversicherer hinweg lag die durchschnittliche SCR-Bedeckungsquote bei 432 Prozent. Die 182 Schaden-/Unfallversicherungs-Unternehmen kamen im Schnitt auf eine SCR-Quote von 286 Prozent und eine MCR-Quote von 846,2 Prozent.
Von den 33 deutschen Rückversicherungs-Unternehmen, die unter der Finanzaufsicht der Bafin stehen, sind 30 Gesellschaft berichtspflichtig nach Solvency II. Ihre durchschnittliche Bedeckung des SCR erreichte 342 Prozent.
... und was die Aufsicht meint
Alle berichtspflichtigen Versicherer hätten ihre Daten übermittelt, resümiert die Aufsicht. Erfreulicherweise sei keine unter dieses Aufsichtssystem fallende deutsche Versicherung unterdeckt – und die Anpassungs- und Übergangsmaßnahmen wirkten.
„Wir werden die Berichte sorgfältig lesen, und sofern Adjustierungen notwendig sind, werden wir diese vornehmen lassen“, wird Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungsaufsicht, in der Pressemitteilung zitiert.
Die Aufsicht werde eine vertiefende Analyse aller Berichte vornehmen. Dabei werde sich auch zeigen, ob mehr Konvergenz innerhalb Deutschlands und mit Europa notwendig und sinnvoll ist. Voraussichtlich Anfang Juli will die Aufsicht über die Ergebnisse ihrer vertiefenden Analyse berichten.




