21.1.2010 – Der beklagte Lebensversicherer hat das Landgerichts-Urteil mir großer Wahrscheinlichkeit deshalb anerkannt, weil der BGH signalisiert hatte, das Urteil exakt so zu bestätigen. Eine ausformulierte BGH-Entscheidung wolle der Lebensversicherer dann wohl lieber vermeiden.
Nichtsdestotrotz ist das Thema nun höchstrichterlich geklärt. Sollten Kunden deswegen noch klagen müssen, wird das nach meiner Einschätzung ein glatter Durchmarsch durch alle Instanzen – natürlich dann wieder zu Lasten der Versichertengemeinschaft, die die Kosten sinnloser Prozesse zu tragen hat.
Andreas Kunze
zum Artikel: „Wenn Versicherungsbeiträge zu Krediten werden”.




