Die Berufsgenossenschaft und der dumme Hund
26.6.2013 (€) - Ein Beschäftigter hatte sich auf dem Weg zur Arbeit verletzt, weil ihn sein Hund vor der eigenen Haustür umgerannt hatte. Als der gesetzliche Unfallversicherungs-Träger die Anerkennung als Wegeunfall ablehnte, zog der Mann vor Gericht.
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