Der im Wagen vergessene Zweitschlüssel

28.8.2009 (€) - Einen Schlüssel im Auto zurückzulassen, ist normalerweise grob fahrlässig und gefährdet den Teilkasko-Versicherungsschutz. Doch die Umstände sind dabei nicht ganz unwichtig, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

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