BU-Schutz: Nürnberger hat ihre Prämienberechnung reformiert

19.1.2017 (€) – Die Nürnberger Lebensversicherung hat ihr Berufsunfähigkeits-Angebot überarbeitet. Dabei wurden die Bedingungen bei mehreren Leistungsmerkmalen modifiziert. Ebenfalls geändert wurde die Tarifkalkulation in Zusammenhang mit der Berufsgruppen-Differenzierung. Zudem wird auf abstrakte Verweisung verzichtet. Damit reagiert der Versicherer auch auf den Marktdruck durch den Wettbewerb, meint Makler Philip Wenzel.

Zu Beginn des Jahres vermeldete die Nürnberger Lebensversicherung AG, das Bedingungswerk zu ihrer Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherung verbessert und die Prämienberechnung geändert zu haben.

Philip Wenzel (Bild: Köhler)
Zum Vergrößern Bild klicken.

In einem Punkt hatte der Versicherer sicherlich Boden gutzumachen. Die Arbeitsunfähigkeits- (AU-) Klausel, welche eine Leistung schon bei Krankschreibung verspricht, war auf 30 Prozent der BU-Rente begrenzt. Damit stand der fränkische Versicherer alleine am Markt.

Streng genommen war diese Einschränkung durchaus bedarfsgerecht, da der gesetzlich versicherte Angestellte keine größere Lücke zu erwarten hat. Der privat Versicherte wiederum muss bei einer höheren Leistung mit Problemen mit dem Krankentagegeld-Versicherer rechnen. Aber der Marktdruck ist in der Regel einflussreicher als das Gewicht einer bedarfsgerechten Lösung.

So ist es aus Vertriebssicht durchaus nachvollziehbar, dass die Nürnberger in der neuen „Premium-BU“ auch bei Krankschreibung schon 100 Prozent der versicherten Rente leistet.

Leistung nach ärztlichem Nachweis

Die AU-Klausel der überarbeiteten Version gehört zur dritten Generation. Die Nürnberger bleibt damit dem immer noch exklusiven Club von Versicherern erhalten, die bei einer sechsmonatigen Krankschreibung bereits bei Vorlage eines ärztlichen Nachweises leisten und auf eine gleichzeitige Beantragung einer Leistung wegen Berufsunfähigkeit verzichten.

Die Krankschreibung muss von einem in Deutschland zugelassenen Arzt ausgestellt sein. In den ersten sechs Monaten hat mindestens eine der Krankschreibungen von einem Facharzt zu stammen.

Die Krankschreibung muss eine Diagnose enthalten. Auf diese Weise kann der Versicherer mögliche Leistungsausschlüsse prüfen. Die Leistungsdauer ist insgesamt auf 18 Monate begrenzt.

Lebenslange Leistung bei Pflegebedürftigkeit

Während eine Arbeitsunfähigkeit per Definition vorübergehend ist, ist Pflegebedürftigkeit in den allermeisten Fällen ein dauerhafter Zustand. Aus diesem Grund leistet die „Premium-BU“ bei Pflegebedürftigkeit auch lebenslang. Geleistet wird bei dem Verlust von mindestens zwei Tätigkeiten des täglichen Lebens oder ab Erreichen der Pflegestufe 1 gemäß SGB XI (Stand 1. Januar 2016).

Der Wortlaut von § 14 SGB XI und § 15 SGB XI ist in den Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen (AVB) abgedruckt. Die Feststellung erfolgt demnach in beiden Fällen durch den Versicherer, zumal der Medizinische Dienst (MDS) der Krankenkassen seit dem 1. Januar 2017 auf das Erreichen von Pflegegraden prüft (VersicherungsJournal 23.12.2016).

Weitere Leistungsauslöser

Zwischen Pflegebedürftigkeit und Krankschreibung gibt es noch weitere Leistungsauslöser. Die „Premium-BU“ enthält eine sogenannte Infektionsklausel, die bei einem vollständigen behördlichen Arbeitsverbot leisten würde. Da die Behörde den Verdienstausfall kompensieren müsste, ist der Bedarf hier nicht unbedingt ersichtlich. Aber auch in diesem Fall gibt der Markt die Richtung vor: Viele Anbieter bewerben die Klausel als Vorteil.

Eher selten wird in den AVB der namhaften BU-Versicherer eine vollständige Erwerbsminderung als Leistungsauslöser vorgesehen. Die Nürnberger leistet in den letzten 15 Vertragsjahren, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.

Es sollte den geneigten Vermittler nachdenklich stimmen, dass die Gesellschaften sich derart zieren, die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die in jedem zweiten Beratungsgespräch als Beispiel für willkürliche Verweisbarkeit herangezogen wird, als Leistungsauslöser anzuerkennen. Anscheinend ist die gesetzliche Absicherung in der Qualität doch nicht so schlecht. Die Leistungshöhe wiederum ist sicherlich nur in den seltensten Fällen ausreichend.

Neue Prämienkalkulation und Risikokollektive

Am meisten Beachtung verdient allerdings die neue Prämienberechnung der Nürnberger. Hier wird einerseits dem gesellschaftlichen Wandel Tribut gezollt und andererseits ein aussichtsreich scheinender Versuch gestartet, der ausartenden Berufsgruppen-Differenzierung entgegenzuwirken.

Da heutzutage das Berufsbild und das damit verbundene Risiko nicht mehr alleine durch die Berufsbezeichnung erkennbar sind, wird nicht mehr ausschließlich anhand des eigentlichen Berufes eingestuft. Der Versicherer erfragt weitere Informationen zu den tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Die Fragen müssen dabei einerseits leicht zu beantworten sein und andererseits auch helfen, das tatsächliche Risiko besser einschätzen zu können.

Da immer das Gesamtbild betrachtet wird, kann beispielsweise ein höherer Bildungsgrad in dem einen Fall zu einer günstigeren Prämie führen, in einem anderen nicht.

Die Nürnberger unterteilt nun in insgesamt zehn Risikokollektive. Auf Basis verschiedener Beispielrechnungen fällt auf, dass die Verteilung der Risiken deutlich homogener und diesem Eindruck nach fairer ausfällt als in bestehenden Berufsgruppen-Systemen der Mitbewerber. Der Beruf Dachdecker fällt nach wie vor aus dem Raster, aber die Schere zwischen den einzelnen Beispielen geht insgesamt nicht so weit auseinander.

Gute Alternative am Markt

Zusammenfassend betrachtet ist die neue BU-Versicherung der Nürnberger, die nun auch dauerhaft auf die abstrakte Verweisung verzichtet, nach wie vor eine gute Alternative am Markt. Besonders der neue Weg der Berufsgruppen-Einstufung verdient Beachtung und sollte Mitbewerber inspirieren, hier neu zu denken.

Der 37-jährige Bürokaufmann zahlt bis zum Endalter 67 für 1.000 Euro Rente bei BU und lebenslanger Rente bei Pflegebedürftigkeit 75,87 Euro (111,57 Euro brutto) monatlich. Der Mechatroniker zahlt 94,04 Euro (138,30 Euro brutto), ein Ingenieur 55,87 Euro (82,16 Euro brutto) im Monat. Dies kann je nach zum Beispiel Ausbildung selbstverständlich variieren.

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere Artikel der Ausgabe vom 19.1.2017
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren