BGH rüttelt an Überschuss-Praxis der Rentenversicherer
1.9.2009 (€) - Nach Meinung eines Privatrenten-Versicherten hat dessen Versicherer Überschussanteile zweckwidrig eingesetzt und versprochene Leistungen nicht erbracht. Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf die Kalkulation haben.
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