BGH rüttelt an Überschuss-Praxis der Rentenversicherer

1.9.2009 (€) - Nach Meinung eines Privatrenten-Versicherten hat dessen Versicherer Überschussanteile zweckwidrig eingesetzt und versprochene Leistungen nicht erbracht. Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf die Kalkulation haben.

Premium-Zugang

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.

Login mit Premium-Abonnement Premium-Abonnement erwerben

Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion

Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 1.9.2009
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren