BFH-Entscheidung zur Praxisausfall-Versicherung
27.4.2010 (€) - Ein Versicherungsvermittler erhielt Leistungen aus einer Praxisausfall-Versicherung. Die sollte er nach dem Willen seines Finanzamtes als Betriebseinnahme versteuern. Wie das oberste Finanzgericht entschied.
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