Betriebliche Gemeinschafts-Veranstaltung oder Privatvergnügen?

3.4.2012 (€) – Ob ein geselliges Beisammensein nach einer Schulungsveranstaltung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, hatte kürzlich das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt zu entscheiden.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Fortbildung · Gesetzliche Unfallversicherung · Mitarbeiter
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