2.12.2009 – Die erforderlichen Beitragsanpassungen berechnen sich – vereinfacht ausgedrückt – altersabhängig in absoluter Höhe. Wenn ein Neukunde bisher 400 Euro zahlt und um 10 Prozent erhöht wird, sind dies 40 Euro, um die auch etwa der gleich alte Bestandskunde erhöht wird.
Da dieser aber infolge langer Vorversicherungszeit und dadurch aufgebauter Alterungsrückstellung zum Beispiel bisher nur 200 Euro zahlt, schlagen diese 40 Euro Erhöhung bei ihm mit 20 Prozent Anpassung durch.
Die genannten Erhöhungsspannen für Neuzugänge sind also für langjährige Bestandskunden in aller Regel zu niedrig gegriffen. Zudem mag es sein, dass auch andere Tarife, die nicht oder wenig angepasst werden, bei der Bezugsgröße für die Beitragsanpassung mitgerechnet wurden, so die Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld.
Je nach Berechnungsweise können sich dann deutlich niedrigere prozentuale Erhöhungen ergeben als für langversicherte Bestandskunden nur im angepassten Tarif selbst. Die Angaben der Versicherer müssen also nicht falsch sein, weil der Bestandskunde in seinem Tarif deutlich höher angepasst wurde.
Peter Schramm
zum Artikel: „Tatsächliche Beitragssteigerung deutlich höher”.




