9.4.2010 – Wohnriester-Sparer profitieren von langem Leben besonders. Wer wohnriestert, wohnt lebenslang in den eigenen vier Wänden, zahlt aber nur eine begrenzte Zeit wegen des Wohnriesterkontos Steuern dafür.
Im Gegensatz zur lebenslangen Besteuerung einer Riesterrente ist seine Steuerbelastung daher günstiger. Stirbt er früh, erhalten die Erben die geförderte Immobilie, in deren Wert auch die gesamte Riesterförderung enthalten ist – es ist dann leicht zumutbar, dass die Erben auch das noch nicht getilgte Wohnförderkonto übernehmen.
Bei einer normalen Riesterrente gehen die Erben dagegen völlig leer aus. Im Übrigen ist Wohnriester die einzige Riesterform, bei der der Riestersparer auch schon zu seiner aktiven Zeit etwas von seinen Riesterersparnissen und den Zulagen hat, denn er kann bereits Jahrzehnte vor Rentenbeginn in seinen geförderten vier Wänden wohnen. Es kann daher gar keine Rede davon sein, dass man gerade bei Wohnriester besonders lang leben müsste – ganz im Gegenteil schadet früheres Versterben gerade bei dieser Riesterform finanziell am wenigsten.
Peter Schramm
zum Artikel: „Riester überschreitet mit Amtshilfe deutsche Grenzen”.




