Auf das Lebenszeiteinkommen kommt es an

25.2.2010 – In vergleichbarer Position mit der Privatwirtschaft hat ein aktiver Beamter ein deutlich geringeres Einkommen. Er hat daher gar nicht die Möglichkeit wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer, für das Alter selbst vorzusorgen. Er soll es auch gar nicht, denn dafür ist nach dem Grundgedanken der Beamtenalimentierung sein Dienstherr verantwortlich.

Mangels vergleichbarer Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge ist es nur richtig, dass der Staat ihm eine voll ausreichende Altersvorsorge zur Verfügung stellt. Dass eine solche einzige Beamten-Altersversorgung sich dann nicht auf dem unbestritten völlig unzureichenden Niveau der gesetzlichen Rente bewegen kann, müsste einleuchten.

Der privatwirtschaftliche Arbeitnehmer kann dieses, und sogar ein höheres, Altersvorsorgeniveau auch erreichen, wenn er das Mehreinkommen in der Privatwirtschaft gegenüber einem vergleichbaren Beamten für eine private Altersvorsorge einsetzt.

Tut er das nicht, so hat er zu aktiven Zeiten besser als der Beamte gelebt, und ist nur folgerichtig im Rentenalter ärmer.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Beamtenpensionen: Korrekturbedarf nach unten”.

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