Auch beim Polterabend nüchtern bleiben
16.3.2007 (€) - Das Oberlandesgericht Köln hat mit einem neuen Urteil seine Rechtsprechung bei Unfällen unter Alkoholeinfluss verschärft. Fußgänger müssen sich demnach beim Trinken zurückhalten, wenn sie ihren Versicherungsschutz nicht verlieren wollen.
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