Arbeitsunfähigkeits-Klauseln im Vergleich

14.4.2015 (€) – Die Klauseln in Berufsunfähigkeits-Policen für den Fall der Arbeitsunfähigkeit unterscheiden sich in Leistungshöhe- und Dauer, den Voraussetzungen und den geforderten Nachweisen. Das zeigt eine Übersicherung des Versicherungswikis.

Eine Leistungsübersicht der Klauseln zur Arbeitsunfähigkeit (AU) im Rahmen der Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) hat die Versicherungswiki e.K. veröffentlicht. Die Übersicht enthält die Daten von neun Lebensversicherern.

Bei der Allianz Lebensversicherungs-AG (Tarif „SBU Plus“), Condor Lebensversicherungs-AG („SBU Comfort“), Generali Lebensversicherung AG („SBU“) (VersicherungsJournal 6.3.2015), Gothaer Lebensversicherung AG („SBU Premium“) (VersicherungsJournal 30.3.2015) und Nürnberger Lebensversicherung AG („SBU Premium“) ist eine AU-Klausel obligatorisch in die Policen eingeschlossen.

Die Kunden von Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. („SecurAL“), Continentale Lebensversicherung AG („SBU Premium“) (VersicherungsJournal 16.2.2015), Lebensversicherung von 1871 a.G. („Golden BU“) (VersicherungsJournal 23.2.2015) und Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. („SBU“) haben das Wahlrecht, ihren Schutz entsprechend zu erweitern.

Leistung nach vier bis sechs Monaten

Die Leistung beginnt durchweg frühestens nach sechs Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit. Ausnahme ist die Alte Leipziger. Deren Kunden werden bereits nach vier Monaten unterstützt, sofern ein Facharzt eine voraussichtlich noch zwei weitere Monate andauernde AU bescheinigt.

Die Höhe der monatlichen Zahlung entspricht überwiegend 100 Prozent der versicherten Berufsunfähigkeitsrente, Ausnahme ist die Nürnberger mit 30 Prozent.

Die maximale Leistungsdauer der AU-Rente beträgt meist 18 Monate, bei der Alten Leipziger sind es 24 Monate, und die Condor zahlt ohne spezielle Begrenzung. Sofern ein Limit gilt, bezieht sich das auf die Dauer des gesamten BU-Vertrages. Diese Befristung sieht Marcus Dippold, Inhaber des Versicherungswikis, „durchaus kritisch – bei einer Gesamtlaufzeit der BU-Verträge von 30, 35 oder mehr Jahren sowie einer anzunehmenden weiteren Verlängerung der Lebensarbeitszeit.“

Unterschiedlich sind auch die Regelungen für den Fall der schrittweisen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach dem Hamburger Modell. Nach Feststellung des Versicherungswikis verzichten vier Versicherer in dieser Situation auf Leistungskürzungen, die übrigen Gesellschaften haben dazu keine Regelungen in ihren Versicherungs-Bedingungen.

Unterschiedliche Voraussetzungen für die AU

Bei den meisten Anbietern kann nur dann eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit beansprucht werden, wenn auch eine Berufsunfähigkeitsrente beantragt wird. Nur Alte Leipziger, LV 1871 und Nürnberger verzichten darauf.

Die AU müssen die Versicherten von Continentale, Gothaer und Nürnberger von einem Facharzt in Deutschland feststellen lassen. Der Condor reicht ein Arzt, alle anderen Gesellschaften verlangen einen Facharzt. Die Kunden von Condor und Continentale müssen sich die AU auf dem sogenannten gelben Schein bestätigen lassen. Alle anderen verlangen einen Nachweis nach § 5 EntgFG.

Das Versicherungswiki erläutert dazu: „Alle Versicherer, die als Nachweis sich auf § 5 EntgFG beziehen – mit Ausnahme der Gothaer – leisten mit der AU-Klausel juristisch gesehen nur für Arbeitnehmer, da der Gesetzestext sich ausdrücklich auf diese bezieht.

Auch wenn einzelne Versicherer in der Leistungspraxis hiervon abweichen, kann dies in obiger Tabelle nicht berücksichtigt werden, da kein Rechtsanspruch besteht. Vor Gericht sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen (AVB) bindend.“

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