19.4.2010 – Einige Bürger wollen durchaus Berufsunfähifkeits- (BU-) Schutz und zahlen auch gern, weil sie das Erfordernis erkannt haben. Genügend möchten gern den Beitrag solange sparen, bis der BU-Fall direkt bevor steht. In diesen Fällen wird natürlich der Ruf nach Kontrahierungzwang laut.
Es gibt durchaus einige namhafte Versicherer, die schon für Neugeborene Anwartschafts-Versicherungsschutz für den späteren Abschluss einer BU mit erstklassigen Bedingungen bieten.
Das hat bisher noch nie ein gesetzlicher Versicherer hinbekommen.
Andreas Andreas Wacker
zum Artikel: „Pflichtversicherung gegen Berufsunfähigkeit?”.




