Lloyd’s will europäische Versicherungs-Gesellschaft gründen

31.3.2017 (€) – Der in London ansässige Versicherungsmarkt Lloyd’s reagiert auf das EU-Austrittsverfahren Großbritanniens: Ab 2019 soll sich eine neue Gesellschaft mit Sitz in Brüssel um das Geschäft in den 30 Ländern des EU- und EWR-Marktes kümmern.

Der Brexit wirft seine Schatten voraus: Lloyd’s of London hat am Donnerstag die Gründung eines Versicherungs-Unternehmens innerhalb der EU angekündigt. Als Sitz soll Brüssel fungieren. In der Mitteilung heißt es, man bleibe den europäischen Märkten auch nach dem Austrittsvotum Großbritanniens verpflichtet.

Lloyd’s ist ein internationaler Versicherungs- und Rückversicherungsmarkt. Die Mitglieder von Lloyd’s bilden sogenannte Syndikate, die Risiken decken. Das Geschäft wird in der Regel durch Broker oder zur Zeichnung autorisierte „Coverholder“ vermittelt.

„Zielgruppe“: EU und EWR

Das neue Versicherungs-Unternehmen werde Risiken aus allen 27 EU-Ländern und den drei anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Norwegen, Liechtenstein, Island – zeichnen, wenn das Vereinigte Königreich aus der Gemeinschaft ausgeschieden sein wird.

Auf diese Weise soll sichergestellt sein, dass dem Markt und den Kunden weiterhin Zugang zu den Versicherungslösungen von Lloyd’s geboten werden kann. So könne das Geschäft „ohne Unterbrechung fortgesetzt werden, wenn das UK die EU verlässt“, so Lloyd’s-CEO Inga Beale.

Start Anfang 2019 geplant

Vorbehaltlich behördlicher Genehmigung sei beabsichtigt, dass der neue Versicherer mit der Vertragserneuerungs-Saison ab 1. Januar 2019 Geschäft zeichnet.

Die britische Regierung hatte der EU am Mittwoch offiziell ihre Austrittsabsicht mitgeteilt. Damit ist der Startschuss für die Verhandlungen über ein Austrittsabkommen gefallen. Der Austritt wird mit Inkrafttreten dieses Abkommens wirksam.

Für diese Verhandlungen sieht der EU-Vertrag maximal zwei Jahre vor. Kann man sich in dieser Zeit auf kein Abkommen einigen, so wird der Austritt nach Ablauf dieser zwei Jahre, dann aber „ungeregelt“, wirksam – außer, alle Beteiligten stimmen einer Verlängerung der Zweijahresfrist zu.

Austrittsprozedere ohne sofortige Auswirkungen

Bis zum Austritt bleibt Großbritannien aber vollwertiges EU-Mitglied. Deshalb, so Lloyd’s, habe das nun laufende Austrittsprozedere keine sofortigen Auswirkungen auf existierende Policen, Erneuerungen oder neue Policen.

„Es ist nun entscheidend, dass die britische Regierung und die Europäische Union fortfahren, eine Vereinbarung zu verhandeln, die es erlaubt, dass das Geschäft unter den bestmöglichen Bedingungen weiterläuft, sobald das UK formell die EU verlässt“, hält Beale fest.

„Ich glaube, es ist nicht nur für die City, sondern auch für Europa wichtig, dass wir eine für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung erzielen.“ Man sei bereit, die Regierung zu unterstützen, „so gut wir können“.

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