Versicherungsbranche bleibt unter massivem Druck

29.9.2015 (€) – Der Regulierungsdruck auf alle Bereiche des Finanzdienstleistungs-Sektors dürfte weiter anhalten. Politik und Verbraucherschützer machen weiter Druck. Das VersicherungsJournal sprach mit dem Regulierungsexperten und Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Dr. Axel Wehling über den aktuellen Stand.

VersicherungsJournal: Herr Wehling, Sie haben kürzlich in einem Hintergrundgespräch des Berliner Assecuranz-Clubs von 1877 einen Überblick über den aktuellen Stand der Regulierung mit besonderen Blick auf die Auswirkungen auf den Vertrieb gegeben. Was war Ihnen besonders wichtig?

Dr. Axel Wehling: Wichtig ist: Die Unternehmen haben in einem sehr kurzen Zeitraum viel geleistet, um die Vorgaben des Lebensversicherungs-Reformgesetzes umzusetzen – übrigens gemeinsam mit den Vermittlern.

Axel Wehling (Bild: GDV)
Axel Wehling (Bild: GDV)

Das Thema Vertriebsregulierung wird aber unter der Rubrik „Verbraucherschutz“ auf der Agenda der politischen Akteure bleiben.

Auch von der EU kommen Regulierungsimpulse: Mit der Versicherungsvertriebs-Richtlinie (IDD) hat sich der europäische Gesetzgeber ausdrücklich zur Koexistenz von Provisions- und Honorarvertrieb bekannt und von weitreichenden Auflagen für das Provisionsmodell abgesehen.

Nun müssen Unternehmen und Vermittler zeigen, dass dieser Vertrauensvorschuss gerechtfertigt war.

Die breite Beteiligung am Verhaltenskodex für den Vertrieb und an der Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ sind daher wichtige Signale.

Insgesamt befürchte ich, dass Regulierungsinitiativen zu einer „Dauerbaustelle“ für die Vertriebe werden – parallel zu den Herausforderungen durch das Niedrigzinsumfeld und die Digitalisierung.

VersicherungsJournal: Anfang Oktober veranstaltet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zum zwölften Mal eine internationale Konferenz zur Versicherungsaufsicht (Solvency II), die Sie moderieren werden. Wo hakt es noch – und glauben Sie, dass das Proportionalprinzip auch so angewendet wird, dass kleine und mittelgroße Versicherer nicht überfordert werden?

Wehling: Die Unternehmen sind gut auf den Start von Solvency II vorbereitet – dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass wichtige Elemente des kommenden Aufsichtssystems durch die MaRisk-Verordnung in Deutschland bereits umgesetzt wurden. Auch die engagierte Beteiligung der Unternehmen an den zahlreichen Testläufen – den so genannten quantitativen Auswirkungsstudien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) – schlägt sich positiv nieder.

Eine Herausforderung bleibt die Fülle der Berichtspflichten – insbesondere für kleinere Versicherer. Hier müssen wir gemeinsam mit der Bafin Lösungen finden, die dem Proportionalitätsprinzip gerecht werden.

Ein Beispiel: Obwohl Solvency II die Möglichkeit einer Befreiung von der Quartalsberichterstattung vorsieht, sollen sogar die kleinsten Unternehmen, die knapp über die Anwendungsgrenze von Solvency II liegen, erstmals Quartalsberichte liefern.

Es ist zwar begrüßenswert, dass die Bafin mittlerweile auf eine Testierung dieser Berichte verzichtet. Um den Aufwand für kleine Versicherer im vertretbaren Rahmen zu halten, sollten aber Vereinfachungen, beispielsweise Datenfortschreibungen, möglich sein.

VersicherungsJournal: Mit dem LVRG hat der Gesetzgeber alle Beteiligten (Versicherer, Vermittler und Kunden) in die Pflicht nehmen wollen. Ohne Provisionen direkt zu deckeln hat der Gesetzgeber aber klar signalisiert, dass er eine Reduzierung der Abschlusskosten erwartet. Hat die Branche hier ausreichend reagiert oder droht von der Gesetzgebung her noch eine Verschärfung?

Wehling: Unternehmen und Vermittler haben die vom LVRG geforderte Absenkung des Höchstzillmersatzes in kurzer Frist umgesetzt. Bei den Abschlusskosten sehen wir Bewegung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Unternehmen und selbstständige Vermittler langfristige Verträge geschlossen haben. Veränderungen sind nicht von jetzt auf gleich und nur gemeinsam mit den Vermittlern möglich.

Der Gesetzgeber hat sich bewusst gegen gezielte Vorgaben für die Höhe der Abschlusskosten entschieden – nun muss Unternehmen und Vermittlern die notwendige Zeit für eine zielführende Anpassung der Vergütungssysteme gelassen werden.

Die Fragen stellte

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 29.9.2015
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren