4.12.2009 – Nach dem Bericht der Bundesbank ist die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen bei den Lebensversicherern deutlich unter die laufende Verzinsung der Versichertenguthaben gesunken. Ausgeglichen worden sei dies durch das Abschmelzen der Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB).
Dies bedeutet für die Bundesbank, dass einzelne Versicherer „über ihre Verhältnisse ausschütten und von ihrer Substanz leben“. Bei der Berechnung der Nettoverzinsung der Kapitalanlagen wird vom Jahresmittelwert dieser Anlagen ausgegangen.
Hat die Bundesbank aber bei ihrer Aussage berücksichtigt, dass die Bezugsgrößen für die Berechnung der Verzinsung der Versichertenguthaben nicht mit denen für die Berechnung der Nettoverzinsung der Kapitalanlagen identisch sein müssen? Ein Vergleich beider Sätze ist daher zwar interessant, aber ohne genaue Kenntnis der Bezugsgrößen und auch der Termine für die Zuteilung der Überschüsse nicht immer aussagekräftig.
Ein Abschmelzen der RfB kann aber auch andere Ursachen haben, wie zum Beispiel viele Fälligkeiten mit Auszahlungen von Schlussüberschuss-Anteilen. Bedeutet nun ein Abbau der RfB zwingend, dass Versicherer über ihre Verhältnisse ausschütten?
Die in der RfB vorhandenen Mittel sind aus den Versicherungsverhältnissen erwirtschaftet, sodass mit einer zeitnahen Ausschüttung nur die „Substanz“ angezapft wird, die ohnehin den Versicherten und nicht den Versicherern gehört. Würde die Bundesbank als Aufseher über die Versicherer dies zukünftig beanstanden?
zum Artikel: „Das Kreuz mit den „systemischen” Risiken”.




