Schlechte Karten für Raser

12.8.2013 (€) - Wer als Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt eines anderen verletzt, hat normalerweise zumindest weit überwiegend für dessen Schaden einzustehen. Dass es von dieser Regel auch Ausnahmen gibt, belegt ein Urteil des Münchener Oberlandesgerichts.

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