Rentenversicherungspflicht für Selbstständige soll schrittweise kommen

23.6.2026 – Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz deutlich gemacht, dass sie die heute veröffentlichten Reformvorschläge der Alterssicherungskommission vollumfänglich umsetzen wollen. Das bedeutet auch die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Wie diese ausgestaltet sein könnte, zeigt der Abschlussbericht der Kommission.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission (ASK) hat ihre Empfehlungen für eine umfassende Rentenreform vorgelegt. Der Abschlussbericht (PDF, 2,0 MB) des 13-köpfigen Gremiums enthält 33 Vorschläge zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rente.

Am Dienstagmorgen übergaben die beiden Vorsitzenden, Professorin Dr. Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise, den Bericht im Bundeskanzleramt an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD).

Mit ihren Vorschlägen reagiert die Kommission auf die zunehmenden Belastungen der gesetzlichen Rentenversicherung durch den demografischen Wandel. Nach ihren Berechnungen würde der Beitragssatz nach geltendem Recht bis 2040 von derzeit 18,6 auf 21,1 Prozent steigen. Gleichzeitig würde das Rentenniveau auf 46,4 Prozent sinken.

Reformvorschläge sollen vollständig und schnell umgesetzt werden

Sowohl Friedrich Merz als auch Bärbel Bas betonten in der Pressekonferenz, dass die Vorschläge der Kommission vollständig umgesetzt werden sollen – trotz Kritik auch aus den eigenen Reihen. „Sie bilden ein Gesamtkonzept, das nur in seiner Gesamtheit funktioniert“, sagte der Kanzler. „Man kann das jetzt nicht aufschnüren“, ergänzte Bas.

Zugleich wolle man bei der Umsetzung wenig Zeit verlieren. „Die Probleme, die wir haben, dulden keinen Aufschub“, so Merz.

Bereits in der kommenden Woche sei ein Treffen des Koalitionsausschusses geplant, auf dessen Grundlage die entsprechenden Gesetzentwürfe erarbeitet werden sollen. Schon kurz nach der parlamentarischen Sommerpause könnten dann die ersten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden.

Friedrich Merz, Constanze Janda, Frank-Jürgen Weise und Bärbel Bas im Bundeskanzleramt bei der Vorstellung des Abschlussberichts der Alterssicherungskommission. (Screenshot: VersicherungsJournal)
Friedrich Merz, Constanze Janda, Frank-Jürgen Weise und Bärbel Bas im Bundeskanzleramt bei der Vorstellung des Abschlussberichts der Alterssicherungskommission. (Screenshot: VersicherungsJournal)

Kapitalstock in erster Säule der Altersvorsorge

Erste Details zu den Reformvorschlägen waren bereits am Wochenende durchgesickert (VersicherungsJournal Medienspiegel 20.6.2026). So soll zusätzlich zum bisherigen Rentenbeitrag ein weiterer Beitragssatz von zwei Prozent in eine sogenannte Kapitalrente fließen. Vorbild für diesen Vorschlag ist das schwedische Rentensystem.

Der zusätzliche Beitrag soll paritätisch finanziert werden: Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden jeweils einen Prozentpunkt übernehmen. Über die kapitalgedeckte Komponente sollen die Versicherten zusätzliche Rentenansprüche erwerben.

„Laut unseren Vorausberechnungen könnte der sogenannte Eckrentner im Mittel nach 20 Jahren Ansparzeitraum in der Kapitalrente auf 150 Euro mehr Rente monatlich kommen, nach 45 Jahren sogar auf über 770 Euro mehr“, sagte Kommissionsmitglied Professorin Dr. Tabea Bucher-Koenen dem „Spiegel“.

Die Kapitalrente soll ein staatlich organisierter, aber professionell geführter Kapitalfonds verwalten. Als Vorbild nennt die Kommission im Bericht den Kenfo – Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung. Seit 2017 verwaltet der Kapitalfonds die Rückstellungen der Energieversorger für den Rückbau von Kernkraftwerken und die Endlagerung radioaktiver Abfälle.

Zusätzliches Geld fließt der Wirtschaft zu

In der Pressekonferenz wurde Merz mit der Frage konfrontiert, ob die Kapitalrente angesichts der zusätzlichen Beitragszahlungen nicht zu einer höheren Belastung für Arbeitgeber führe – obwohl er diese eigentlich habe entlasten wollen. Er verwies darauf, dass der deutschen Wirtschaft durch die Anlage der Mittel nach Schätzungen zusätzliche Investitionen von rund 30 Milliarden Euro zufließen.

Den Kapitalstock in der ersten Säule des Rentensystems anzusiedeln, bezeichnete er als „geniale Idee“. Er selbst habe die Einführung eines Kapitalstocks seit Jahren befürwortet, diesen jedoch ursprünglich im Rahmen einer verpflichtenden betrieblichen Altersvorsorge verortet. Das hätte allerdings einen „erheblichen organisatorischen Aufwand“ bedeutet.

Für rentennahe Jahrgänge schlägt die Kommission eine Übergangslösung vor, da die Zeit nicht ausreiche, mit der Kapitalrente die benötigten Zusatzeinkommen anzusparen. Diese solle sich am Rentenniveau orientieren.

Ausbau der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung

Darüber hinaus schlägt die Kommission den Ausbau der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung vor, in die künftig neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände einbezogen werden sollen.

Ziel sei ein einheitliches System der Alterssicherung, das unterschiedliche Berufsgruppen stärker zusammenführe, Sicherungslücken schließe und den häufigen Wechsel zwischen Erwerbsformen besser abbilde. Zugleich soll damit die Finanzbasis der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt werden.

Für Selbstständige sieht der Vorschlag eine schrittweise Ausweitung der Versicherungspflicht vor. Künftig sollen alle nicht anderweitig obligatorisch abgesicherten Selbstständigen ab einem Stichtag verpflichtend in die GRV einbezogen werden. Für neu gegründete Tätigkeiten ist eine Karenzzeit von drei Jahren vorgesehen, in der nur der halbe Regelbeitrag (derzeit 367,82 Euro) fällig wird.

Für bereits tätige Selbstständige ist eine Einbeziehung mit Opt-out-Möglichkeit vorgesehen. Die Beitragshöhe soll sich am Regelbeitrag für Handwerker orientieren (derzeit 735,63 Euro in Westdeutschland) oder alternativ am steuerpflichtigen Einkommen, um Überlastungen bei niedrigen Einkommen zu vermeiden. Wiederholte Neugründungen sollen keine erneute Karenzzeit auslösen.

Einbeziehung von Beamten schon wieder verworfen?

In der Pressekonferenz wurde zugleich deutlich, dass eine Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung mit erheblichen Hürden verbunden wäre. Sowohl rechtliche Fragen als auch die Mitbestimmung der Bundesländer stünden dem Vorhaben entgegen.

Für die Länder würde eine Umstellung zunächst zusätzliche Belastungen bedeuten, da sie sowohl Pensionen für bestehende Beamte als auch Rentenbeiträge für neu einbezogene Beschäftigte zahlen müssten. Entsprechend rückt auch die Kommission von ihrem „Idealbild Erwerbstätigenversicherung“ ein Stück weit ab.

Stattdessen schlägt die Kommission vor, weniger Beamte einzustellen und das Pensionsniveau schrittweise abzusenken, so dass sich die Altersansprüche der Beamten denen der gesetzlichen Rentenversicherung annähern. Zudem sollen höhere Rücklagen für die Beamtenpensionen aufgebaut werden.

Betriebsrente soll deutlich ausgebaut werden

Ebenfalls als notwendig erachtet es die Kommission, die betriebliche Altersversorgung (bAV) deutlich auszuweiten und perspektivisch eine nahezu flächendeckende Verbreitung zu erreichen. Dazu soll im Jahr 2026 ein Sozialpartnerdialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften konkrete Reformschritte erarbeiten, die anschließend in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden.

Als mögliche Stellschrauben nennt die Kommission unter anderem eine erleichterte Nutzung der Sozialpartnermodelle, eine stärkere Öffnung von Tarifverträgen zur bAV sowie Opt-out-Lösungen bei der Entgeltumwandlung, so dass Beschäftigte automatisch partizipieren, wenn sie nicht explizit widersprechen.

Auch ein verpflichtendes Element in der zweiten Säule der Alterssicherung wird ausdrücklich als Option genannt, so dass die Betriebsrente obligatorisch würde. Zusätzlich schlagen die Experten vor, Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, statt klassischer bAV-Leistungen in private Vorsorgedepots ihrer Beschäftigten einzuzahlen.

Begründet wird der Reformdruck mit der nach wie vor begrenzten Reichweite der bAV: Zwar verfügen rund 52 Prozent der Beschäftigten über eine Anwartschaft, in kleinen Betrieben hat jedoch nur jeder fünfte Mitarbeiter eine Betriebsrente.

Weitere Reformvorschläge der Kommission

  • Das Renteneintrittsalter soll moderat angehoben und an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, so würde die Regelaltersgrenze etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen.
  • Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden.
  • Die sogenannte „Rente ab 63" (aktuell Rente ab 64,5 Jahren), wonach Personen nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand wechseln können, soll abgeschafft werden. An seine Stelle soll eine Sonderregelung für diejenigen treten, die kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können: die Schutzrente für langjährige Beitragszahler.
  • Die Leistungen der gesetzlichen Renten sollen zukünftig nicht mehr in voller Höhe auf die Grundsicherung im Alter nach § 41 Absatz 2 SGB XII angerechnet werden. Es soll stattdessen ein neuer Freibetrag eingeführt werden. Das soll garantieren, dass derjenige, der gearbeitet hat, immer mehr hat als derjenige, der keine oder geringe Beiträge eingezahlt hat.
  • Minijobs sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus abgeschafft werden. Demnach soll es nicht mehr möglich sein, sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Ausnahmen sollen nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
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