PKV will veränderte Spielregeln bei den Beitragsanpassungen

31.8.2015 (€) – In der PKV besteht für Beitragsanpassungen ein komplexes Regelwerk. Dies sollte nach Ansicht von Debeka-Vorstand Roland Weber überarbeitet werden, damit Beitragssprünge vermieden werden können. Zweistellige Beitragserhöhungen haben stets für mediale Kritik gesorgt. Die Bundesregierung ist ganz offensichtlich bereit, das Regelwerk auf den Prüfstand zu stellen.

Der Kostendruck des Gesundheitssystems auf die Leistungserbringer steigt, auch wenn die privaten Krankenversicherer (PKV) zuletzt nur moderaten Kostensteigerungen ausgesetzt waren. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnten die Beiträge bereits im kommenden Jahr um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte steigen (VersicherungsJournal 27.8.2015).

Auf dem zweitägigen Euroforum-Konferenz „PKV aktuell“ in Berlin versuchte Roland Weber, Aktuar und Mitglied der Vorstände der Debeka Versicherungen, die mit der Beitragsfestsetzung verbundene Problematik zu verdeutlichen.

Frühere Versuche der Bundesregierung, durch Anpassung der Regeln für Beitragsanpassungen (Anstieg der medizinischen Kosten um über zehn Prozent oder Veränderung der Sterbe-Wahrscheinlichkeiten um mehr als fünf Prozent) Beitragssprünge zu glätten, hätten jedenfalls nicht funktioniert, sagte Weber. „Die Verstetigung der Beitragsanpassung hat nicht geklappt.“

Finanzministerium sagt frühzeitige Konsultationen zu

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erklärte gegenüber dem VersicherungsJournal, derzeit würden sämtliche Rechtsverordnungen zum Versicherungsaufsichts-Gesetz auf Änderungsbedarf geprüft. Diese Abklärung resultiere aus dem neuen Aufsichtsregime unter Solvency II (VersicherungsJournal 9.3.2015) sowie dem Inkrafttreten des novellierten VAG zum 1. Januar 2016.

Auch die Kalkulationsverordnung (KalV), die die mathematischen Berechnungsgrundlagen zur Prämienkalkulation und der Alterungsrückstellungen regelt, komme auf den Prüfstand, erklärte ein Sprecher des BMF. Die zu überarbeitenden Verordnungen würden allerdings grundsätzlich erst 2016 erlassen.

„Das Bundesministerium der Finanzen plant jedoch eine frühzeitige öffentliche Konsultation zu den notwendigen Änderungen“, sagte der BMF-Sprecher weiter. Es sei noch nicht entschieden, ob diese noch im September beginnen sollten. Das BMF hat bei den Verordnungen weitgehend freie Hand; der Bundesrat muss diesen nicht zustimmen.

Niedrigzinsphase: AUZ erweist sich als hohe Hürde

Mit ihren aktuellen Kapitalanlagen erwirtschaften die PKV-Unternehmen zwar noch eine Durchschnittsverzinsung von rund vier Prozent. Bei Neuanlagen komme man aber nur noch knapp über zwei Prozent, sagte Weber. Diese Neuanlagen zu Marktzinsen sind aber ein wesentlicher Bestimmungsfaktor für den sogenannten „Aktuariellen Unternehmenszins“ (AUZ).

Der AUZ berechnet sich unternehmensindividuell aus den Renditen der Kapitalanlagen eines PKV-Unternehmens und den für die Branche geltenden aktuellen Marktzinsen. Von einem Unternehmen abgesehen, lägen heute aber alle übrigen PKV-Akteure bei einem AUZ von unter 3,5 Prozent, sagte Weber.

AUZ wird zum Beitragstreiber

Eine Absenkung des AUZ um 0,1 Prozentpunkte führt nach einer Faustregel zu einer Beitragsanpassung um ein Prozent. Wer also den AUZ im Rahmen einer Beitragsanpassung um einen vollen Punkt absenken muss, muss den Beitrag um zehn Prozent anheben.

Roland Weber (Bild: Brüss)
Roland Weber (Bild: Brüss)

Für Weber drohen starke Beitragsanhebungen, wenn der AUZ weiter sinkt, ohne dass der Rechnungszins im Bestand (Unisex-Tarife 3,5 Prozent, Bisex-Tarife 2,75 Prozent) verändert wird, und zugleich aufgelaufene Kostensteigerungen um zehn Prozent automatisch Beitragserhöhungen auslösen.

Man habe zwar einige Gestaltungsmöglichkeiten, um Beitragsanpassungen zu dämpfen (Entnahmen aus den RfB, Weitergabe von Kostengewinnen durch sinkende Vertriebskosten), mittelfristig brauche man aber eine Überarbeitung des Regelwerks, sagte Weber. Eine Möglichkeit wäre, den Schwellenwert wegen Kostensteigerung von zehn auf fünf Prozent abzusenken. Dies würde Beitragserhöhungen zwar früher auslösen, den Anstieg aber geringer ausfallen lassen.

Und bei einem ist sich Weber bei allen Problemen in der PKV sicher, die Zeiten der kräftigen Rücklagenbildung in der GKV sind vorbei. Auch die gesetzlichen Krankenkassen werden auf den Kostendruck mit Beitragserhöhungen reagieren müssen.

Leserbrief zum Artikel

PKV bleibt den Nachweis schuldig

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