20.12.2017 (€) – Die Renten folgen den Löhnen, von daher dürften die Rentner in den alten und neuen Bundesländern Mitte kommenden Jahres eine Rentenerhöhung von knapp über drei Prozent bekommen. Auf der anderen Seite werden dadurch immer mehr Rentner einkommensteuer-pflichtig. Wie das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage des rentenpolitischen Sprechers der Linksfraktion Matthias W. Birkwald kürzlich mitteilte, würden in einem solchen Erhöhungsfall Steuermehreinnahmen von rund 300 Millionen Euro zu erwarten sein.
Die Linksfraktion wollte in einer parlamentarischen Anfrage von der Bundesregierung wissen, wie sich eine Anhebung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Mitte 2018 um rund drei Prozent auf die Einkommensteuerpflicht von Rentnern auswirkt.
54.000 Rentner werden steuerpflichtig
Laut Dr. Michael Meister, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (BMF), würden bei einer von Matthias W. Birkwald, dem rentenpolitischen Sprecher der Linkfraktion, unterstellten Rentenanpassung von 3,0 Prozent (West) und 3,2 Prozent (Ost) 54.000 Rentner zusätzlich steuerpflichtig.
Im kommenden Jahr würden dann nach dieser angenommenen Rentenanpassung etwa 4,4 Millionen Steuerpflichtige mit Rentenbezug zum Aufkommen der Einkommensteuer beitragen, so Meister in der schriftlichen Antwort (Bundestagsdrucksache 19/189 – Seite 23).
Hintergrund: Seit dem Jahr 2005 steigt schrittweise der Anteil der Rente, der steuerpflichtig zur Einkommensteuer herangezogen wird. Im Jahr 2005 betrug die Steuerfreiheit für Neurentner noch 50 Prozent. Im nächsten Jahr liegt der steuerfreie Anteil für Neurentner bei nur noch 24 Prozent. Ab 2040 unterliegen die Renten dann der vollen Besteuerung.
Linke will höheren steuerfreien Grundbetrag
Birkwald bezeichnete es als Skandal, dass jetzt ein Punkt erreicht werde, an dem Renten unterhalb der Armutsschwelle besteuert würden. Der rentenpolitische Sprecher der Linksfraktion kritisierte weiter, dass sich mit der Einführung der sogenannten nachgelagerten Besteuerung im Jahr 2005 die Zahl der steuerbelasteten Rentner beinahe verdoppelt habe. Dabei müsse noch beachtet werden, dass ein zusammenveranlagtes Rentner-Ehepaar als ein Steuerpflichtiger gezählt werde.
Wir brauchen schnelle, kostenlose und niedrigschwellige Hilfen für ältere Menschen und eine angemessene Personalausstattung in den Finanzämtern.
Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linkfraktion
Die Linksfraktion spricht sich für einen deutlich höheren steuerfreien Grundfreibetrag aus, der nach geltendem Recht im kommenden Jahr auf 9.000 (2017: 8.820) Euro ansteigt. Um vor allem Rentner mit niedrigem Einkommen zu entlasten, fordert die Linke eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.600 Euro.
Birkwald zufolge fühlen sich viele Rentner überfordert, wenn sie erstmals eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssten. „Wir brauchen schnelle, kostenlose und niedrigschwellige Hilfen für ältere Menschen und eine angemessene Personalausstattung in den Finanzämtern“, erklärte Birkwald in Berlin.
Birkwald: Entlastung der Beitragszahler fließt nicht in Altersvorsorge
Birkwald forderte, dass die Auswirkungen der zunehmenden Besteuerung auf das Leistungsziel der gesetzlichen Rente – das Rentenniveau – offengelegt werden. „Bisher geht die Bundesregierung völlig unrealistisch davon aus, dass die steuerliche Entlastung von Rentenbeiträgen in der Erwerbsphase sofort in eine zusätzliche Altersvorsorge investiert wird.“
Es fehle an Untersuchungen darüber, wie sich die Nettorenten in Deutschland entwickelten, kritisierte der rentenpolitische Sprecher der Linkfraktion. Hier brauche man endlich mehr Ehrlichkeit. Der jeweils geltende steuerliche Rentenfreibetrag bleibe zwar bis zum Lebensende gleich, aber mit jeder Rentenerhöhung steige der steuerpflichtige Teil der Rente in absoluten Beträgen.
Staatssekretär Meister wies darauf hin, dass die Höhe der Rentenanpassung zum 1. Juli 2018 erst im März kommenden Jahres feststehe, wenn dann alle erforderlichen Daten zur Bestimmung der aktuellen Rentenwerte vorlägen.




