3.4.2017 (€) – Der Deutsche Bundestag hat sich in erster Lesung mit der Umsetzung der Versicherungsvertriebs-Richtlinie (IDD) befasst. Die Koalition will den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause abschließen. Insbesondere CDU/CSU sehen noch Nachbesserungsbedarf. Offenbar haben viele Versicherungsvermittler ihre Sorgen gegenüber den lokalen Abgeordneten deutlich gemacht. Ein Knackpunkt ist der Vertrieb ohne Beratung („Robo-Advice“) und der mit verpflichtender Beratung.
Die erste Lesung im Deutschen Bundestag zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebs-Richtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) (VersicherungsJournal 24.3.2017) ist unspektakulär und eher unbemerkt verlaufen. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben, da die Tagesordnungen in den noch verbleibenden wenigen Sitzungswochen mehr als prall gefüllt sind.
Die nächste Runde wird am 17. Mai stattfinden, wenn der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine öffentliche Expertenanhörung durchführen wird, wie die CDU-Bundestagsabgeordnete Astrid Grotelüschen in ihrer Rede mitteilte.
Die Abgeordnete sieht noch Diskussionsbedarf zu den Themen Einbeziehung des Direktvertriebs, erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten sowie bei den Vorgaben für die Vermittlung von Versicherungsanlage-Produkten.
Für die Union ist die 1:1-Umsetzung der IDD ein Muss
Wie auch Grotelüschen, sprach sich ihre Fraktionskollegin Barbara Lanzinger (CSU) dafür aus, dass die EU-Richtlinie eins zu eins umgesetzt wird. „Was wir nicht wollen, ist Überregulierung“, erklärte Lanzinger.
Besonders anschauen wolle man sich die Regelungen zur Vergütung von Versicherungs-Vermittlern und den Versicherungsberatern. „Als sehr positiv bewerte ich es, dass Gewerbekunden auch in Zukunft gegen Honorar von Maklern beraten werden dürfen“, unterstrich Lanzinger. Sie und Grotelüschen wollen eine vor allem mittelstandsfreundliche IDD-Regelung umsetzen.
Stärkung der Honorarberatung
Der SPD-Abgeordnete Marcus Held bekräftigte, dass man das parlamentarische Verfahren bis zur Sommerpause abschließen wolle. Held hob die neuen Weiterbildungs- und Transparenzpflichten hervor. Die Einzelheiten wird eine Versicherungsvermittler-Verordnung regeln.
Er verwies auch auf den Koalitionsvertrag, der eine Stärkung der Honorarberatung vorsieht. Auch Held berichtete von vielen Schreiben von Maklern, die sich um die künftige Vergütung Sorgen machten. „Ein Mischmodell (bei der Vergütung) soll zukünftig ausgeschlossen werden“, erklärte Held.
Susanna Karawanskij (Die Linke) und Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen) plädieren für die Abschaffung des Provisionsabgabeverbots und die Beaufsichtigung der Versicherungsvermittler durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin).
BVK kämpft gegen „Robo-Advice“
Grotelüschen versprach, beim beratungsfreien Vertrieb („Robo-Advice“) genau hinsehen zu wollen, da derzeit in Deutschland eine Beratungspflicht bestehe. „Wir sollten besonders genau hinschauen, was hier aus Verbraucherschutz-Gründen verbessert werden muss.“
Unterdessen macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) mobil. Mit Hilfe einer Verbraucherschutzaktion mit dem Titel „Kein Vertrieb ohne Beratung“ will der BVK auf die Schutzfunktion einer qualifizierten Beratung für den Kunden hinweisen.
„Mit unserer Kampagne möchten wir die Parlamentarier davon überzeugen, dass der Versicherungsvertrieb ohne eine gesetzliche Beratungspflicht nicht im Interesse eines modernen Verbraucherschutzes sein kann“, erklärte dazu BVK-Präsident Michael H. Heinz.




