Keine VBL-Versorgung für geringfügig Beschäftigte
6.3.2001 (€) - Für alle, die bis Ende März 1999 geringfügig beschäftigt waren, besteht kein Anspruch auf betriebliche Zusatzversorgung. Für spätere Zeiten sollte der Betriebsrat oder die Personalabteilung befragt werden.
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