22.2.2010 – Da muss ich massiv widersprechen. Wir dürfen bei der Gefährdungshaftung des Kfz nicht einfach dass Fehlverhalten der Radfahrerin außer Acht lassen.
Die höher einzustufene Haftung eines Autofahrers bedeutet keinen Freibrief für das Verhalten der Radfahrerin. Mit 1/3 Haftung ist die Radfahrerin gut bedient, und der Gefährdungshaftung des Kfz genüge getan.
Ralf Wittmann
zum Artikel: „Fragwürdige Entscheidung”.




