13.8.2026 – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für die Frühstartrente beschlossen. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen. In Modellrechnungen zeigt das Bundesfinanzministerium, wie sich die staatliche Förderung und zusätzliche Einzahlungen der Eltern auf das Altersvorsorgevermögen der Kinder auswirken können.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Das teilt das Bundesfinanzministerium auf seiner Webseite mit.
Zustimmen müssen noch Bundestag und Bundesrat. Wie das Ministerium berichtet, soll das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit die Frühstartrente zum 1. Januar 2027 starten kann.
Förderung soll rückwirkend auch für das Jahr 2026 gewährt werden
Die staatliche Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gewährt werden, heißt es weiter. Zunächst profitieren davon Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 – also Kinder, die zum Start der Frühstartrente sechs Jahre alt sind.
In den Folgejahren kommen jeweils die Kinder hinzu, die im betreffenden Jahr sechs Jahre alt werden. Bedingung für die Förderung ist laut Ministerium, dass die Kinder ihren Erstwohnsitz im Inland haben.
Damit profitieren zum Start deutlich weniger Kinder und Jugendliche als ursprünglich geplant. Die Pläne der Bundesregierung sahen zunächst vor, dass alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren, die eine Schule oder andere Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, von Beginn an von der Leistung profitieren – und nicht nur ein einzelner Jahrgang (VersicherungsJournal 14.11.2025).
Wie die rückwirkende Förderung für die 2020 geborenen Kinder konkret umgesetzt werden soll, lässt das Ministerium offen. Es macht bislang keine Angaben dazu, wie die Förderbeträge für 2026 gutgeschrieben oder angelegt werden sollen. Die entsprechenden Altersvorsorgedepots können derzeit noch nicht bespart werden.
Zehn Euro staatliche Förderung bis zum 18. Geburtstag
Konkret ist vorgesehen, dass der Staat bis zum 18. Geburtstag des Kindes monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt einzahlt. Dieser Betrag kann durch freiwillige Einzahlungen bis maximal 6.840 Euro im Jahr ergänzt werden.
Für die individuelle Frühstartrente kommen laut BMF nur sogenannte Standarddepot-Verträge Altersvorsorge infrage. Dabei handelt es sich um ein Standardprodukt, das alle Anbieter der geförderten Altersvorsorge anbieten müssen. Für diese Verträge gilt zudem ein Effektivkostendeckel von einem Prozent.
Sofern Eltern keinen individuellen Vertrag abschließen, zahlt der Staat die zehn Euro Förderung in eine kollektive Anlage am Kapitalmarkt ein. Diese wird nach BMF-Angaben von der Bundesbank verwaltet. Das Geld wird ausschließlich in Aktien beziehungsweise Aktienfonds angelegt und global diversifiziert.
Beratungsverzicht für Frühstartrente vorgesehen
Ab Volljährigkeit soll das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen. Die Erträge aus der Frühstartrente sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase im Rentenalter steuerfrei.
Bei Vermittlerverbänden sorgte der Entwurf für Empörung. Sie kritisieren, dass für Standarddepot-Verträge künftig keine Beratung mehr geschuldet sein soll. Sie befürchten, dass dadurch weniger Familien bei der Auswahl und beim Abschluss eines Vorsorgevertrags unterstützt werden und das Ziel der Frühstartrente – mehr Finanzbildung und Kapitalmarkterfahrung – verfehlt werde (23.7.2026).
Mit welchen Erträgen die Bundesregierung rechnet
Auf seiner Webseite rechnet das Bundesfinanzministerium vor, wie sich die Frühstartrente langfristig entwickeln könnte. Grundlage ist eine angenommene durchschnittliche Wertentwicklung von sieben Prozent pro Jahr. Das entspreche der langjährigen Durchschnittsrendite weltweit gestreuter Aktienanlagen nach Abzug etwaiger Kosten.
Dabei unterstellt das Ministerium, dass die staatliche Förderung von monatlich zehn Euro vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr eingezahlt und anschließend bis zum Rentenalter weiter angelegt wird. Die dargestellten Werte sind nominal, berücksichtigen also nicht die Inflation.
Allein aus den staatlichen Beiträgen von insgesamt 1.440 Euro soll so bis zum 18. Lebensjahr ein Depotwert von rund 2.200 Euro entstehen. Wird dieses Guthaben anschließend nicht weiter bespart, könnte es bis zum 65. Lebensjahr auf rund 53.000 Euro anwachsen.
Zahlen die Eltern zusätzlich zehn Euro monatlich ein, rechnet das Ministerium mit rund 4.400 Euro zum 18. und rund 107.000 Euro zum 65. Lebensjahr. Bei 50 Euro monatlicher Zuzahlung soll sich der Depotwert bis zum 65. Lebensjahr gar auf 320.000 Euro summieren.
| Variante / Zuzahlung Eltern pro Monat* | Einzahlungen bis 18. Lebensjahr gesamt* | Depotwert mit 18* | Depotwert mit 65* |
|---|---|---|---|
| * in Euro; Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums. Angenommene durchschnittliche Wertentwicklung: sieben Prozent pro Jahr. Inflation nicht eingerechnet. | |||
| 0 | 1.440 | rund 2.200 | rund 53.000 |
| 10 | 2.880 | rund 4.400 | rund 107.000 |
| 20 | 4.320 | rund 6.600 | rund 160.000 |
| 50 | 8.640 | rund 13.300 | rund 320.000 |
Hohe Rendite beeinflusst das Ergebnis
Wie stark das Ergebnis von der angenommenen Rendite abhängt, zeigt eine eigene Berechnung unter Berücksichtigung des Zinseszinseffekts. Bei einer durchschnittlichen Wertentwicklung von fünf Prozent würde der Depotwert zum 18. Lebensjahr nur 1.953 Euro betragen, wenn die Eltern gar nichts zuzahlen.
Bis zum 65. Lebensjahr würde der Depotwert auf 19.350 Euro statt der angenommenen 53.000 Euro steigen. Bei sechs Prozent wären es rund 32.200 Euro, bei vier Prozent lediglich rund 11.600 Euro.
Rechnet man zusätzlich zwei Prozent Inflation pro Jahr ein, würden selbst bei sieben Prozent durchschnittlicher Rendite die 53.000 Euro dann nur noch rund 24.000 Euro heutiger Kaufkraft entsprechen.
Noch deutlicher zeigt sich der Effekt bei einer monatlichen Zuzahlung der Eltern von 50 Euro. Aus den vom Ministerium angenommenen 320.000 Euro würden bei einer durchschnittlichen Rendite von fünf Prozent bis zum 65. Lebensjahr nur noch rund 116.100 Euro. Bei sechs Prozent wären es rund 193.000 Euro und bei vier Prozent 69.600 Euro.




