Frühstartrente: Gesetzentwurf sorgt für Empörung

23.7.2026 – Im nächsten Jahr soll die geförderte Altersvorsorge für Kinder beginnen. Am Mittwoch hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf vorgelegt. Der greift auch in die geförderte Altersvorsorge der Erwachsenen ein, indem auch für Versicherungen die Beratungspflicht entfällt. Vermittlerverbände sehen dadurch das von der Bundesregierung erklärte Beratungsziel verfehlt.

Laut dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien aus April 2026 sollte bereits zum Jahresanfang 2026 die „Frühstart-Rente“ eingeführt werden.

Danach sollten alle Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot erhalten (VersicherungsJournal 9.4.2025).

Dieses Vorhaben wurde erst verschoben und dann der Kreis der Förderberechtigten stark verkleinert (14.11.2025, 19.12.2025).

Bundesregierung legt Referentenentwurf für die Frühstartrente vor

Lars Klingbeil (Bild: Photothek Media Lab)
Lars Klingbeil (Bild: Photothek Media Lab)

Am Mittwoch hat das von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) geführte Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (PDF, 4 MB) vorgelegt.

Dort heißt es: „Ziel ist eine bereits ab Vollendung des sechsten Lebensjahres einsetzende kapitalgedeckte Altersvorsorge, die kontinuierlich fortgeführt wird. Durch den frühen Start können mit geringen regelmäßigen Beiträgen Vermögenswerte aufgebaut werden.

Die angestrebte Lösung soll den langfristigen Vermögensaufbau zur privaten Altersvorsorge für alle Kinder nutzbar machen – unabhängig von der Initiative, den finanziellen Möglichkeiten oder der Finanzkompetenz der Eltern.“

„Für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren werden pro Monat zehn Euro vom Staat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt, wenn ein solcher von den Eltern der anspruchsberechtigten Kinder bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen worden ist“, schreibt das BMF in dem Entwurf.

Zehn Euro monatlich pro Kind aus dem Bundeshaushalt

Das gilt ab 2027, beginnend mit den Kindern, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt geworden sind (Geburtsjahrgang 2020). In den folgenden Jahren erweitert sich der Kreis der Förderberechtigten um den jeweils nächsten Jahrgang der Sechsjährigen.

Unabhängig von dem Anspruch auf den Zuschuss aus dem Bundeshaushalt können für alle Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren Depots eingerichtet und mit bis zu 6 840 Euro privatem Geld bespart werden.

Die Depots beschreibt das BMF so: „Die Auswahl der Produkte für die Frühstartrente wird für individuelle Verträge auf den Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge (Standardprodukt) beschränkt. Alle Anbieter der geförderten Altersvorsorge haben diese Standarddepot-Verträge in ihrem Angebot und nur für diese Verträge gilt der Effektivkostendeckel von einem Prozent.

Wenn die Eltern nicht mitmachen, sorgt sich der Staat

Die individuellen Verträge ermöglichen einen nahtlosen Anschluss an die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit des Kindes.“

Sofern Eltern keinen individuellen Vertrag abschließen, zahlt der Staat die zehn Euro Förderung in eine kollektive Anlage am Kapitalmarkt ein. Diese wird nach BMF-Angaben von der Bundesbank verwaltet. Angelegt wird ausschließlich in Aktien beziehungsweise Aktienfonds und global diversifiziert.

Die Berechtigten können ihren Anteil aus dem Kollektiv bis zum 25. Lebensjahr auf einen individuellen Vertrag übertragen. Wer die Frist verpasst, verliert seinen Anspruch.

Erträge werden erst in der Auszahlphase besteuert

Die Erträge aus der Frühstartrente sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals ist erst ab dem Alter 65 möglich.

Mit dem Vorhaben will die Bundesregierung „die Finanzkompetenz von Eltern und Kindern in Deutschland“ stärken. Daher verlangt das MBF:

„Um eine zielgerichtete Bildungsbegleitung zu ermöglichen, müssen Anbieter und öffentliche Stellen verständliche, transparente und regelmäßig aktualisierte Informationen bereitstellen, so dass Eltern und Kinder nachvollziehen können, wie die Frühstartrente funktioniert, wie sich das Vermögen entwickelt und welche Rolle Kapitalmarktmechanismen für die private Altersvorsorge spielen.“

Verbände können Stellung beziehen

Verbänden und Fachkreisen wurde mit Schreiben vom 22. Juli vom BMF die Gelegenheit gegeben, zu dem Entwurf Stellung zu beziehen. Abgabefrist dafür ist der 31. Juli. Am 12. August wolle sich das Kabinett wieder mit dem Vorhaben befassen, schreibt das Ministerium.

Bereits am Mittwoch haben sich der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) und der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. zu Wort gemeldet.

AfW kritisiert Wegfall der Beratungspflicht

Als schwerwiegenden Mangel an dem Entwurf sieht der AfW, dass „für sämtliche Standarddepot-Verträge – nicht nur für die Frühstartrente – künftig keine Beratung mehr geschuldet sein soll, ausdrücklich auch dann nicht, wenn ein Versicherungsvertrag vorliegt.

Die anlasslose Beratungspflicht, die bislang für Versicherer galt, wird so für das gesamte Standarddepot-Segment gestrichen – nicht im offenen Rahmen der Altersvorsorgereform, sondern über ein Gesetz zur Altersvorsorge von Kindern. Über diesen Umweg setzt sich eine seit Längerem erhobene Forderung der Versicherungswirtschaft durch.

Die Folge ist absehbar: Ohne geschuldete Beratung, ohne Abschluss- und Vertriebsvergütung und ohne Kostenersatz durch den Bund wird kaum jemand Familien aktiv ansprechen und beim Abschluss begleiten.

Verband sieht Kernziel des Gesetzes verfehlt

Norman Wirth (Bild: AfW)
Norman Wirth (Bild: Andreas Klingberg)

Wer aber nicht beraten wird, schließt in aller Regel keinen individuellen Vertrag ab – und die Mittel für diese Kinder landen automatisch im anonymen Sammeltopf bei der Deutschen Bundesbank, ohne eigenen Vertrag, ohne Ansprechpartner, ohne jede eigene Kapitalmarkterfahrung.

Damit verfehlt der Entwurf ausgerechnet sein eigenes – absolut begrüßenswertes – Kernziel: Finanzkompetenz und praktische Kapitalmarkterfahrung ‚unter Einbeziehung der Eltern‘“.

AfW-Vorstand Norman Wirt ist empört: „Über eine verschachtelte Verweisungskette wird so still und leise ein Eingriff in die gerade erst beschlossene Altersvorsorgereform vorgenommen, kompliziert verpackt und zum Nachteil der Vermittlerinnen und Vermittler und vor allem der Kundinnen und Kunden.

So etwas gehört offen diskutiert und nicht in einem Gesetz zur Altersvorsorge von Kindern versteckt.“

BVK lehnt das Verdrängen der Beratung ab

Michael H. Heinz (Bild: BVK)
Michael H. Heinz (Bild: BVK)

Der BVK lehnt „die im Referentenentwurf angelegte weitgehende Verdrängung qualifizierter Beratung und Vermittlung entschieden ab.“ Finanzbildung und langfristiger Vermögensaufbau könne nur mit kompetenter persönlicher Beratung nachhaltig gelingen. Ein Beratungsverzicht gehe zulasten der Verbraucher und gefährde langfristig den Erfolg der Frühstartrente.

„Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es sinnvoll, schon in jungen Jahren mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge zu beginnen. Die Frühstartrente setzt hier ein wichtiges Signal“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Finanzbildung entsteht jedoch nicht allein durch staatliche Zuschüsse oder digitale Informationsangebote ohne Beratung.“

Kritisch sieht der Verband die Konzentration auf ein einziges Vorsorgeprodukt. Das schränke den Wettbewerb ein und begrenze die Wahlfreiheit der Verbraucher. Auch bestehe die Gefahr, dass private Anbieter aufgrund geringer Förderbeträge und strenger Kostenregelungen wirtschaftlich kaum tragfähige Angebote entwickeln können.

BVI bezweifelt den Sinn der Auffanglösung

Der BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter ist optimistisch: „Die Frühstart-Rente schafft den breiten Einstieg der Bevölkerung in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Der nahtlose Übergang in das Altersvorsorgedepot sorgt dafür, dass die nächste Generation flächendeckend über Fonds für das Alter vorsorgen wird.

Kritisch sieht er die staatliche Auffanglösung für Kinder, deren Eltern kein Produkt auswählen. Dies widerspreche dem Ziel der Finanzbildung. „Wer den Staat für sich anlegen lässt, beschäftigt sich nicht selbst mit der Kapitalanlage und lernt damit nicht hinzu.”

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