Frührente wird für Babyboomer attraktiver – auch dank unbegrenztem Hinzuverdienst

17.7.2026 – Jahrgänge, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, beziehen fast vollständig eine gesetzliche Altersrente. Zugleich steigt der Anteil jener, die vorzeitig in den Ruhestand gehen – und Abschläge durch Weiterarbeit ausgleichen. Das IW Köln sieht diese Entwicklung kritisch: Durch den unbegrenzten Hinzuverdienst verlieren Abschläge demnach einen Teil ihrer Lenkungswirkung.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW) hat den Rentenstatus der geburtenstarken Jahrgänge 1954 bis 1969 zum Jahresende 2023 und 2024 in einem Kurzbericht (PDF, 288 KB) ausgewertet. Dabei untersuchten die Autoren, wie viele Babyboomer bereits eine gesetzliche Altersrente bezogen – und ob dies vor Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze geschah.

Aus dem Anteil der Jahrgänge, die noch keine Altersrente beziehen, leitet die Studie zugleich ab, welche Rentenzugänge in den kommenden Jahren noch zu erwarten sind.

Rund 1,1 Millionen Babyboomer bezogen vorzeitig Altersrente

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 bezogen demnach rund sechs Millionen der insgesamt rund 19,3 Millionen Babyboomer bereits eine Altersrente. Etwa 13,3 Millionen gehörten dagegen noch nicht zu den Altersrentnern und werden in den kommenden Jahren schrittweise in den Ruhestand eintreten.

Ein Blick auf die zum Stichtag mindestens 66 Jahre alten Babyboomer – die Geburtsjahrgänge 1954 bis 1958 – zeigt, dass der Übergang in den Ruhestand dort weitgehend abgeschlossen ist. Von ihnen bezogen Ende 2024 bereits knapp 4,87 Millionen beziehungsweise 95,4 Prozent eine Altersrente. Lediglich rund 237.000 Personen (4,6 Prozent) hatten noch keine Altersrente in Anspruch genommen.

Babyboomer 2024 (Bild: Wenig)

Anhebung der Regelaltersgrenze zeigt nur teilweise Wirkung

Mit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Renteneintritt nach hinten zu verschieben. Nach Angaben des IW zeigt sich jedoch, dass sich dieser Effekt bislang nur teilweise einstellt.

Während zum Beispiel die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1958 gegenüber 2012 um zwölf Monate auf 66 Jahre gestiegen sei, habe sich das durchschnittliche Rentenzugangsalter im gleichen Zeitraum lediglich um acht Monate erhöht.

Als wesentlichen Grund nennen die Autoren die weiterhin bestehenden Möglichkeiten eines Renteneintritts vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Dazu zählt vor allem die umgangssprachlich als „Rente mit 63“ bekannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie ermöglicht Versicherten mit mindestens 45 Beitragsjahren einen abschlagsfreien Renteneintritt bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Hinzu kommen die Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren mit Abschlägen sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Mehr Babyboomer machen vom vorzeitigen Renteneintritt Gebrauch

Mit den nachrückenden Babyboomer-Jahrgängen wächst nach IW-Angaben zugleich die Zahl der Versicherten, die von diesen Möglichkeiten des vorzeitigen Renteneintritts Gebrauch machen. So stieg die Zahl der Babyboomer, die ihre Altersrente bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, von rund 900.000 Ende 2023 auf 1,1 Millionen Ende 2024.

Zusätzlichen Handlungsbedarf sehen die Autoren seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze Anfang 2023 (VersicherungsJournal 23.12.2022). Seither können Versicherte, die eine Altersrente für langjährig Versicherte beziehen, ihre Rente trotz Abschlägen mit einem unbegrenzten Hinzuverdienst kombinieren. Damit sollte auch auf den Fachkräftemangel reagiert werden.

Rentenabschläge verlieren ihre Wirkung

Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze verliere der Rentenabschlag einen Teil seiner Lenkungswirkung, kritisiert das IW.

Wer während des Rentenbezugs weiter sozialversicherungspflichtig arbeitet, erwirbt zusätzliche Rentenanwartschaften, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze die laufende Rente erhöhen und die Abschläge teilweise oder vollständig ausgleichen können.

Das wirke sich auch bereits bei heutigen Altersrentnern aus. Sie machen von der Möglichkeit, Abschläge bei der Rente auszugleichen, bereits vermehrt Gebrauch. Das IW Köln verweist dazu auf eine frühere Auswertung anhand von Daten der Deutschen Rentenversicherung (22.6.2026):

  • Bei besonders langjährig Versicherten – also Menschen mit 45 Versicherungsjahren –, die vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen, stieg der Anteil derjenigen mit einem Hinzuverdienst oberhalb der Minijobgrenze von 18,3 Prozent im Jahr 2022 auf 26,4 Prozent.
  • Bei langjährig Versicherten mit mindestens 35 Versicherungsjahren, die ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen können, erhöhte sich der Anteil von acht auf 14,5 Prozent.

6,3 Millionen Babyboomer stehen vor dem Renteneintritt

Die Babyboomer nutzen die Möglichkeiten des vorzeitigen Renteneintritts bereits intensiv. Von den Jahrgängen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, ging mehr als die Hälfte vorzeitig in Altersrente. Beim Jahrgang 1957 lag der Anteil bei 53,2 Prozent.

Zugleich stehen die geburtenstärksten Jahrgänge erst noch vor dem Übergang in die Rente: Bis Ende 2024 hatten 5,1 Millionen der 19,3 Millionen Babyboomer die Regelaltersgrenze erreicht, bis 2029 kommen weitere 6,3 Millionen hinzu.

Alterssicherungskommission rät zu Gegenmaßnahmen

Die Alterssicherungskommission (ASK) der Bundesregierung rät zu Gegenmaßnahmen und empfiehlt unter anderem Einschränkungen beim vorzeitigen Renteneintritt (23.6.2026). Konkret solle der abschlagsfreie, vorzeitige Renteneintritt abgeschafft werden und das frühestmögliche Zugangsalter für den vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen auf drei Jahre vor der Regelaltersgrenze beschränken werden.

„Wichtig ist, die Elemente zeitnah umzusetzen, um möglichst viele Babyboomer länger im Arbeitsmarkt zu halten und zu verhindern, dass die Wirkung durch Ausnahmen wieder abgeschwächt wird“, positioniert sich auch das IW Köln im Pressetext zur Studie.

Aus Sicht der Fachkräftesicherung kann derselbe Mechanismus aber durchaus gewollt oder zumindest erwünscht sein: Menschen scheiden nicht vollständig aus dem Arbeitsmarkt aus, sondern bleiben erwerbstätig.

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