Fristverlängerung für 34f-Erlaubnis
26.6.2013 (€) - Nur noch wenige Tage können Finanzanlagenvermittler das vereinfachte Erlaubnisverfahren für die Erlaubnis nach § 34f GewO nutzen. Wer alle Unterlagen fristgerecht einreicht, soll allerdings durch einen Antragsstau keine Nachteile erleiden.
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