23.1.2014 (€) – Der Verband der Ersatzkassen (VDEK) begrüßt die von der Großen Koalition geplanten Reformen hinsichtlich des Krankenversicherungs-Beitrags und des Aufbaus eines Kapitalstocks in der sozialen Pflegeversicherung. Die VDEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner schlug zudem vor, dass die private Pflegeversicherung (PPV) ihre jährlichen Überschüsse in Höhe von etwa 1,1 Milliarden Euro als Solidarbeitrag ebenfalls in diesen Kapitalfonds einzahlt.
Die Zahl der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten ist im vergangenen Jahr um gut 200.000 oder 0,7 Prozent auf 70,12 Millionen gestiegen. Dabei konnten aber nur die Ersatzkassen die Versichertenzahl steigern (plus 336.000) und mit 26,21 Millionen Versicherten ihren Marktanteil auf 37,4 Prozent ausbauen. Dies sagte Christian Zahn, Vorsitzender des Verbands der Ersatzkassen e.V. gestern vor der Presse in Berlin.
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- Christian Zahn (Bild: Brüss)
Für den VDEK stellte Zahn fest, dass die Menschen die Vorteile und Qualität der GKV schätzen würden. Zugleich sei die Zahl der Abgänge an die PKV von noch 360.000 im Jahr 2002 auf nur noch 160.000 im Jahr 2012 deutlich zurückgegangen.
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- Wanderungsbewegungen PKV-GKV 2000 bis 2012 (Quelle VDEK, PKV-Verband)
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Die Finanzlage der GKV sei in diesem Jahr zwar defizitär, könne aber dank der Rücklagen im Gesundheitsfonds ausgeglichen werden. 2015 werde sich die Lage aber für einige Kassen kritisch entwickeln, denn die Rücklagen über 17 bis 18 Milliarden Euro seien sehr ungleich verteilt.
Deshalb sei es von zentraler Bedeutung, dass die gesetzlichen Krankenkassen spätestens zum 1. Januar 2015 ihre Beitragsautonomie zurückgewinnen. Die Koalition von CDU/CSU und SPD will den gesetzlichen Krankenversicherungs-Beitrag auf 14,6 (heute: 15,5) Prozent festschreiben. Ob die Kassen dann einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkte oder einen höheren oder tieferen verlangen, wäre dann wieder ihre Sache.
Rücklagen in der SPV reichen nur drei Monate
Auch die wegen der demografischen Entwicklung geplante Bildung eines Vorsorgefonds für die soziale Pflegeversicherung (SPV) (VersicherungsJournal 25.11.2013) wurde vom VDEK begrüßt.
Dass die Gelder von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden sollten, sollte aber nochmals diskutiert werden, sagte die VDEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Besser wäre es, wenn die gesetzlichen Pflegekassen die gebundenen Rücklagen verwalten würden.
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- Ulrike Elsner (Bild: Brüss)
„Wenn aber die heutigen Beitragszahler in der sozialen Pflegeversicherung Verantwortung für die demografische Entwicklung übernehmen und in einen Vorsorgefonds einzahlen, dann müssen das auch die Privatversicherten tun“, sagte Elsner.
Die Vermögensrücklagen der SPV reichten gerade einmal für ein Quartal, während in der privaten Pflegeversicherung (PPV) wegen der günstigen Versichertenstruktur jährliche Überschüsse erzielt würden. „Bislang fließt dieses Geld in die Rücklagen, die mittlerweile so hoch sind, dass sie damit 32 Jahre lang die Ausgaben für die Pflege bestreiten können“, rechnete Elsner vor.
PPV soll Milliarden-Überschüsse in soziale Pflegekasse einbringen
Elsner zufolge erzielt die private Pflegeversicherung Jahr für Jahr Überschüsse in einer Größenordnung von etwa 1,1 Milliarden Euro. Wenn dieses Geld in den Pflegevorsorgefonds fließen würde, könnten dessen Aufbau beschleunigt und der Ertrag vergrößert werden. Es gebe keinen Grund, auf einen Beitrag der privaten Versicherungswirtschaft zu verzichten.
Der PKV-Verband erklärte in Berlin, die private Pflegeversicherung werde passgenau für die künftigen Bedürfnisse ihrer Versicherten kalkuliert. Verbandssprecher Stefan Reker sagte dem VersicherungsJournal:
„Dass sich die Ersatzkassen an dieser soliden, kapitalgedeckten Finanzreserve vergreifen wollen, belegt aufs Neue die Probleme der Umlagefinanzierung in der gesetzlichen Pflegeversicherung.“ Dies zeige auch, wie richtig die Entscheidung des Gesetzgebers gewesen sei, die private Vorsorge für den Pflegefall zu stärken und zu fördern.
Auf die Frage, wie denn der Vorsorgefonds vor fremden Zugriffen geschützt werden könne, sagte der VDEK-Verbandsorsitzende Zahn, die Kassen würden sich als Körperschaft des Öffentlichen Rechts an Recht und Gesetz halten. Sie hätten gar keinen Zugriff auf diese Rücklagen. „Allerdings ist der Deutsche Bundestag der Souverän für alles.“




