Die Provisionen müssen weiter runter

12.10.2016 (€) – Bafin-Versicherungsaufseher Dr. Frank Grund versicherte auf einer Veranstaltung des Berliner Assekuranz-Clubs von 1877, die Aufsicht werde dafür arbeiten, dass es bei der IDD-Umsetzung in nationales Recht kein Provisionsverbot durch die Hintertür geben werde. Für Grund ist aber in dem andauernden Niedrigzinsumfeld klar, dass die derzeitigen Provisionshöhen ökonomisch nicht mehr zu vertreten sind.

Bis spätestens zum 23. Februar 2018 muss die EU-Versicherungsvertriebs-Richtlinie („Insurance Distribution Directive“ – IDD), die die derzeit geltende EU-Versicherungs-Vermittlungsrichtlinie (IMD) ablöst, in nationales Recht umgesetzt werden (VersicherungsJournal 3.2.2016).

Schnelle Umsetzung?

Die Federführung für die Umsetzung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Dieses erläuterte auf Nachfrage, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Verantwortung für notwendige Anpassungen am VVG und am VAG tragen.

Derzeit laufen die Ressortabstimmungen, sagte ein BMWi-Sprecher auf Nachfrage des VersicherungsJournals. Aus Kreisen der beteiligten Institutionen verlautete, dass die Umsetzung noch diesen Monat angestoßen werden könnte, so dass noch reichlich Zeit zur Diskussion bleiben würde.

Grund: Provisionsvertrieb soll erhalten werden

Die IDD war auch Thema am Montagabend beim traditionellen herbstlichen Hintergrundgespräch des Berliner Assekuranz-Clubs von 1877 im Bundesverband der Assekuranz-Führungskräfte (VGA). Zu diesem hatte der Club in diesem Jahr Dr. Frank Grund geladen, den Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin).

Grund sagte, Ziel sei eine Umsetzung der europäischen Vorgaben möglichst eins zu eins. Der provisionsbasierte Vertrieb solle erhalten bleiben, allerdings nicht als einziger Weg. Ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Honorarberatung im Versicherungsbereich sei möglich.

Nach aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags e.V. (DIHK) betrug die Zahl der Versicherungsberater (§ 34e GewO) zum 1. Oktober gerade einmal 304 – bei insgesamt 230.434 registrierten Versicherungs-Vermittlern (VersicherungsJournal 11.10.2016). Auch die Zahl der Honorar-Finanzanlagenberater liegt auf sehr überschaubarem Niveau (VersicherungsJournal 12.10.2016).

Aufsicht wird bereits bei der Produktentwicklung ansetzen

Mit der IDD wird künftig die gesamte Vertriebskette erfasst. Die Aufsicht beginne bereits bei der Produktentwicklung, sagte Grund. Er habe aber keine Zweifel, dass sich Versicherer auch heute schon Gedanken machen, für welche Zielgruppe ein neues Produkt konzipiert wird.

Frank Grund (Bild: Brüss)
Frank Grund (Bild: Brüss)

Auch künftig werde die Aufsicht über ungebundene Vermittler bei den Industrie- und Handelskammern (IHKen) liegen, während die Aufsicht der Bafin über die Versicherungs-Unternehmen ebenfalls bestehen bleibt, erklärte der Chefaufseher.

Grund sagte, man werde bei der Umsetzung der IDD dort nationale Gegebenheiten berücksichtigen, wo es Spielräume gebe. Es gebe aber auch Vorschriften, wie die Verpflichtung zur beruflichen Weiterbildung, die schlicht auch so umgesetzt werden müssten.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hatte erst kürzlich die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) aufgefordert, ein Konsultationspapier zur Umsetzung der IDD, das faktisch auf ein Provisionsverbot hinauslaufe, zu überarbeiten (VersicherungsJournal 28.9.2016). Grund sagte, die Bafin werde sich dafür einsetzen, dass „es kein Provisionsverbot durch die Hintertür gibt“.

Teure Garantien

Auf die Herausforderungen des neuen Aufsichtsregmies unter Solvency II und des die Branche besonders belastenden, anhaltenden Niedrigzinsumfelds müssen die Versicherer nach Ansicht des Aufsehers noch besser reagieren.

Richtig sei, wenn die Branche nach besonders lang laufenden Anlagemöglichkeiten schaue. Zudem müsse man von den teuren Garantien wegkommen, was sich ja jetzt bei der Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) schon zeige, sagte Grund. Auch die Überschussbeteiligungen dürften deutlich zurückgeführt werden.

Grund: Bei der Vertriebskosten passiert zu wenig

Bei den Vertriebskosten geschieht Grund zufolge aber zu wenig. „Die Ökonomie verlangt nach deutlicher Reduzierung der Provisionen“, sagte Grund. Es wäre besser, wenn hier die Branche es selber schaffen könnte.

Es wird sich schon bald zeigen, ob die Branche auch liefern wird. Im Rahmen des Rentendialogs bei Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) stehen auch Reformen bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge an. Die Kosten bei der Riester-Rente gelten als immer noch zu hoch.

Das Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) steht 2018 auf dem Prüfstand. Dann wird evaluiert, ob die von der Bundesregierung erwartete Wirkung auch erreicht wurde. Dies ist dann Aufgabe der neuen Bundesregierung.

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