Bundesrat kann nächste Woche ImmVermV verabschieden

12.4.2016 (€) – Die zuständigen Bundesratsausschüsse haben abschließend über die vom Bundeswirtschafts-Ministerium (BMWi) vorgelegte Verordnung über die Immobiliendarlehens-Vermittlung beraten. Sie empfehlen dem am Freitag kommender Woche tagenden Plenum die Verabschiedung der überfälligen Verordnung. Dabei soll der Katalog der einer Sachkundeprüfung gleichgestellten Berufsqualifikationen um einen Punkt ergänzt werden.

Mitte März ist die EU-Wohnimmobilienkredit-Richtlinie mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in deutsches Recht umgesetzt worden. Nach europäischen Vorgaben musste dies bis zum 21. März 2016 geschehen sein. Die zum Gesetz gehörende „Verordnung über Immobiliardarlehens-Vermittlung“ (ImmVermV) wird allerdings erst am 22. April 2016 im Bundesrat verhandelt (VersicherungsJournal 17.3.2016).

Leichte Veränderung

Nach den jetzt veröffentlichten Empfehlungen für die Sitzung des Bundesrates plädiert der federführende Wirtschaftsausschuss der Länderkammer für eine Verabschiedung der leicht ergänzten Verordnung. Die mit beratenden Ausschüsse für Kulturfragen und Recht empfehlen Zustimmung (Bundesratsdrucksache 113/1/16).

Mit der „Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliendarlehens-Vermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen“ sollen im Wesentlichen die Details zur Sachkundeprüfung, zur Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflicht-Versicherung sowie zum Verfahren der Registereintragung geregelt werden.

Sollte wider Erwarten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die geänderte Verordnung nicht akzeptieren, bliebe dem Ministerium nur die Wahl, die Verordnung zurückzunehmen, um dann nochmals einen neuen Anlauf zu nehmen. Die damit verbundene zeitliche Verzögerung dürfte allerdings nicht im Interesse des BMWi liegen.

Finanzfachwirt soll Liste der Qualifikationsnachweise ergänzen

Nach den Vorstellungen des Wirtschaftsausschusses soll der Katalog der Berufsqualifikationen, die einer Sachkundeprüfung gleichgestellt werden, um den Finanzfachwirt (FH) ergänzt werden. Nachzuweisen ist ein Abschlusszeugnis als Finanzfachwirt (FH) oder Finanzfachwirtin (FH) mit „einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehens-Vermittlung“ vorliegt.

In der Begründung heißt es, der öffentlich-rechtliche Studienabschluss Finanzfachwirt (FH) sei eine der höchsten Ausbildungsstufen, die es in Deutschland für freie Finanzdienstleister seit dem Jahr 2003 gebe. Es handele sich dabei um ein zweisemestriges weiterbildendes Studium an der Fachhochschule Schmalkalden.

Das Qualifikationsniveau dieses Abschlusses füge sich inhaltlich bruchlos in die Aufzählung der vorgeschlagenen Fassung der Verordnung an, argumentiert der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer. Der Ausschuss wies zudem darauf hin, dass bereits für den Bereich der Versicherungsvermittler dieser Abschluss als ausreichend angesehen wurde, um nach einjähriger einschlägiger Berufserfahrung als Vermittler tätig sein zu können.

Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistungen e.V. hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass wegen der zeitlichen Verzögerung bei der ImmVermV noch keine Erlaubniserteilung nach dem neuen § 34i GewO möglich sei.

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