BGH urteilt zu Mietwagenkosten

2.2.2012 (€) - Oft tritt ein Geschädigter seine Forderungen an einen Dritten wie etwa an ein Mietwagenunternehmen ab. Ob dieser Dritte in so einem Fall dazu berechtigt ist, auch strittige Forderungen geltend zu machen, hatte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden.

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