Betriebsrenten-Stärkungsgesetz nimmt Konturen an

1.11.2016 (€) – Der Referentenentwurf zum Betriebsrenten-Stärkungsgesetz liegt nach Informationen aus Regierungskreisen beim Bundeskanzleramt und dürfte noch diese Woche in die Verbändeanhörung geben. Zudem soll es auch ab 2018 eine Anhebung der Grundzulage bei allen Riester-Verträgen um elf auf 165 Euro geben. Beim Tarifpartnermodel Betriebsrente sind dann vor allem Arbeitgeber und Gewerkschaften gefragt, das neue Modell der Zielrente auch umzusetzen und für nicht-tarifgebundene Unternehmen zu öffnen.

Nach Informationen aus Regierungskreisen liegt der Referentenentwurf zum Betriebsrenten-Stärkungsgesetz beim Bundeskanzleramt und dürfte noch diese Woche in die Verbändeanhörung geben. Ziel ist eine stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) unter kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) sowie unter Geringverdienern.

Wie gestern aus hochrangigen Kreisen der Bundesregierung nach dem Abschluss des Renten-Dialogs weiter verlautete, dürfte das Bundeskabinett noch im November nach der Verbändeanhörung und weiteren Ressortabstimmungen den Gesetzentwurf beschließen, so dass dieser im kommenden Jahr parlamentarisch verabschiedet und 2018 in Kraft treten kann.

In den Kreisen wurde betont, dass es sich um ein freiwilliges Modell handele. Sollte jeglicher Erfolg ausbleiben, werde der Gesetzgeber neu nachdenken müssen. Den Referentenentwurf haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gemeinsam erstellt.

Die neue Zielrente mit Arbeitgeber-Enthaftung

Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase sind die Zusagen von Garantien in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ziemlich teuer. Hier soll die per Tarifvertrag vereinbarte Zielrente als Alternative dienen, die zugleich den Arbeitgeber haftungsfrei stellt.

In den Regierungskreisen war man sich sicher, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber das neue Modell so gestalten werden, dass es auch für nicht-tarifgebundene Arbeitgeber offen ist. Ziel der Bundesregierung ist es, vor allem kleine und mittelgroße Betriebe, von denen viele nicht tarifgebunden sind, für die bAV zu gewinnen.

Über reine Beitragszusagen (pay and forget) können – allerdings nur per Tarifvertrag – Arbeitgeber haftungsfrei gestellt werden. Daneben kann vereinbart werden, dass Versorgungs-Einrichtungen keine Garantien oder Mindestleistungen versprechen müssen.

Als Gegenleistung für die Haftungsfreiheit sollen Arbeitgeber per Tarifvertrag verpflichtet werden, mindestens 15 Prozent des umgewandelten sozialversicherungs-pflichtigen Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungseinrichtung weiterleiten müssen, wie es in den Kreisen weiter hieß. Zudem kann ebenfalls per Tarifvertrag ein Opting-out-System und/oder ein zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss zur Absicherung der Zielrente vereinbart werden.

Geringverdiener erhalten mittelbar direkte Staatszuschüsse

Geringverdiener mit einem Verdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat (24.000 Euro im Jahr) sollen mittelbar staatliche Zuschüsse erhalten, indem der Arbeitgeber eine Steuererstattung von 30 Prozent erhält, wenn dieser einen bAV-Vertrag mit 240 bis 480 Euro jährlich bezuschusst. Die Steuergutschrift liegt dann zwischen 72 und 144 Euro. Diese Arbeitgeberbeiträge unterliegen nicht der Steuer- und Sozialabgabenpflicht.

Schließlich soll das steuerfreie Dotierungsvolumen auf sieben Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze in der Rentenversicherung angehoben werden. Bislang gilt eine Regelung von vier Prozent plus 1.800 Euro. In den Kreisen wurde vorgerechnet, dass die Neuregelung im Jahr 2016 bereits günstiger wäre als die alte. Im Jahr 2018 dürfte diese Vergünstigung noch größer ausfallen.

Freibeträge für Riester und der bAV bei der Grundsicherung

Zudem sollen bei der Grundsicherung Freibeträge für die persönliche zusätzliche Vorsorge eingeführt werden. In den Regierungskreisen wurde betont, dass es sich um eine einmalige Ausnahmeregelung handeln werde.

Die Rede ist von einem Grundsockel bei Riester und in der bAV von 100 Euro. Hinzu könne ein anrechnungsfreier Zuschlag von 30 Prozent kommen, bis zu einem Höchstbetrag von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (aktuell 202 Euro).

Verbesserungen soll es auch bei allen Riester-Renten geben, in dem die Grundzulage auf 165 von 154 Euro angehoben wird. Zudem soll es Erleichterungen bei der Abfindung von Kleinst-Riesterrenten und „Verfahrensoptimierungen“ beim Zulagenverfahren geben, wie weiter verlautete.

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