Beratungsprotokolle in der Kritik

24.4.2012 (€) – Die zwingend anzufertigenden Beratungsprotokolle schaffen nach Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowohl für den Verbraucher als auch für den Berater und Vermittler grundsätzlich Rechtssicherheit durch einen schriftlichen Nachweis über den Verlauf eines Beratungsgesprächs. Sie führten deshalb auch nicht zur einseitigen Bevorzugung der Berater und Vermittler, erklärte das Ministerium auf die Frage von Bündnis 90/Die Grünen, ob ein solches Protokoll nicht eher den Berater und Vermittler vor Schadenersatz schütze als den Verbraucher vor Falschberatung.

In Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 17/9280) erklärte das BMF, eine Standardisierung der Dokumentation wäre nicht zielführend. Letztlich könne nur der Kunde beurteilen, ob und in welchem Umfang er bereit ist, Risiken zu tragen und ob und inwiefern er die Funktionsweise des Produkts verstanden habe.

Den vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) identifizierten Ungenauigkeiten könnten nur durch eine konsequente Mitwirkung des Kunden und durch Nutzung der Freitextfelder begegnet werden, erklärte das BMF. Die Grünen verwiesen auf die mangelhaften Beratungsprotokolle, die der VZBV bei Tests in 50 Kreditinstituten festgestellt hatte (VersicherungsJournal 7.3.2012).

Das Finanzministerium wies im Übrigen darauf hin, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) derzeit die Ausschreibung eines Forschungsvorhabens vorbereite, das die Verwendung und Ausgestaltung der Beratungsdokumentation untersuchen soll.

Auch BaFin bemängelte Beratungsdokumentation der Institute

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht hat dem BMF zufolge bereits 2010 festgestellt, dass die Unterlagen zur Schulung der Mitarbeiter von Kreditinstituten wenig praktische Beispiele für die Dokumentation individueller Angaben des Kunden enthalten hätten.

Deshalb habe die BaFin in einem Rundschrieben festgehalten, dass die Protokollvordrucke Freitextfelder zur Aufzeichnung individueller Kundenangaben enthalten müssen.

Das BMF erinnerte zudem daran, dass ab 1. Dezember 2012 neue Vorschriften in Kraft treten, die detaillierte Vorgaben in Bezug auf Sachkunde und Berufsqualifikation der Anlageberater vorsähen. Die neue Pflicht zur Meldung von Beschwerden an die BaFin würde auch die Erkenntnismöglichkeiten der BaFin verbessern.

BMF beobachtet Regulierungen in anderen EU-Staaten

Die Bundesregierung beobachtet die Regulierungen in anderen Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine mögliche Nutzung für die nationale Regulierung. „Dem Bundesministerium der Finanzen sind keine anderen Mitgliedstaaten der EU bekannt, die ein gesetzliches Beratungsprotokoll vorgeschrieben haben“, heißt es in der Antwort weiter.

Das Ministerium verweist auf ab 2013 in Großbritannien und den Niederlanden geltende Regulierungen hin, nach denen der Kunde die (provisionsfreie) Beratung bezahlen muss. Auch gebe es neue Regelungen in Italien und Belgien.

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