Begehrlicher Fiskus
27.10.2009 (€) - Ein Arbeitgeber hatte seinen leitenden Angestellten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen angeboten. Das zuständige Finanzamt sah darin einen geldwerten Vorteil und bestand auf einer Versteuerung. Wie das Finanzgericht urteilte.
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