25.2.2016 (€) – Die Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen kämpfen angesichts steigender Kosten im Gesundheitswesen für die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dazu ist das Arbeitgeberlager aber nicht bereit. Vielmehr sei die Festschreibung des Arbeitgeberanteils bei 7,3 Prozent „dringend geboten“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will den Weg zurück in die Parität und fordert zugleich, dass der Staat auch wirklich die Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben im Gesundheitssystem übernimmt. Der GKV-Spitzenverband sieht den Gesetzgeber in dieser Frage in der Pflicht.
Die Linke und die Grünen haben jeweils eigenständige Anträge zur Rückkehr in die paritätische GKV-Beitragsfinanzierung (Bundestagsdrucksachen 18/7237 und 18/7241) gestellt. Beide Oppositionsparteien wollen das Thema am Köcheln halten, zumal sie auch die SPD an ihrer Seite wissen, ohne auf deren Zustimmung hoffen zu können (VersicherungsJournal 19.2.2016).
Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist die Festschreibung des Arbeitgeberanteils zur GKV bei 7,3 Prozent notwendig gewesen, damit „überproportional steigende Gesundheitsausgaben sich nicht negativ auf Beschäftigung und Wachstum auswirken“. Zudem seien hohe Kostensteigerungen durch politische Reformen verursacht worden. Arbeitnehmer könnten jetzt ja auch bei Beitragserhöhungen ihre Krankenkasse wechseln.
Arbeitgeber geben Politik Schuld an steigenden Gesundheitskosten
In der Stellungnahme für die gestrige Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags verweisen die Arbeitgeber darauf, dass allein die von der Regierungskoalition verabschiedeten Gesundheitsreformen zu Zusatzkosten von zehn Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren führen würden. Damit seien Beitragsanhebungen um 0,2 Prozentpunkte „allein von der Politik verschuldet“.
In ihrer Ablehnung der Rückkehr zur paritätischen GKV-Finanzierung findet die BDA Unterstützung beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH).
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) plädiert hingegen – wie nicht anders zu erwarten – für die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung. Zudem müsse es endlich eine verlässliche Gegenfinanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben geben, die der GKV übertragen worden seien.
Schließlich verlangt der DGB eine wissenschaftliche Evaluierung der Auswirkungen des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Für die Rückkehr zur Parität setzte sich neben anderen Verbänden auch der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) ein.
GKV-Spitzenverband: Gesetzgeber bei Beitragsgestaltung gefragt
Der GKV-Spitzenverband nimmt in der Diskussion eine neutrale Haltung ein. Die Beitragsgestaltung liege in den Händen des Gesetzgebers, wobei dieser die Positionen der Sozialpartner beachten sollte. Für Ökonomen seien allerdings die Arbeitgeberbeiträge zur den Sozialversicherungen Teil der Bruttolohnsumme. Von daher gebe es einen Arbeitgeberbeitrag de facto nicht.
Auch der GKV-Spitzenverband weist auf die mit den Gesundheitsreformen des Staates verbundenen Mehrkosten hin. Damit sei ein weiterer Anstieg des Zusatzbeitrags unausweichlich. Ohne gesetzliche Maßnahmen zur Ausgabebegrenzung oder Erhöhung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds stelle bis 2019 ein „Zusatzbeitragsniveau von rund 1,4 bis 1,8 Prozent ein realistisches Szenario dar“.
Derzeit liegt der Zusatzbeitrag bei durchschnittlich 1,1 Prozentpunkten (VersicherungsJournal 15.10.2015). Die tatsächlichen Zusatzbeiträge werden von jeder Krankenkasse nach individueller Finanzlage festgesetzt und liegen für das laufende Jahr zwischen 0,0 und 1,6 Prozent (VersicherungsJournal 6.1.2016).




