Wie sich Konkurrenz im eigenen Haus vermeiden lässt
7.11.2013 (€) - PRAXISWISSEN: Das Wettbewerbsverbot schützt Arbeitgeber davor, dass Mitarbeiter für konkurrierende Markteilnehmer tätig werden. Gänzlich verbieten lassen sich Nebentätigkeiten jedoch nicht. Wer Fragen zu solchen Beschäftigungen vorab vertraglich regelt, schafft klare Verhältnisse.
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