Rechtsstreit um Brötchen und Getränke

13.8.2012 (€) - Der Betriebsrat eines Unternehmens hatte die Belegschaft im Rahmen einer Betriebsversammlung verköstigt. Ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die Verpflegungskosten zu zahlen, wurde vor Gericht entschieden.

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