1.10.2014 (€) – Die Mindestvergütungen im Werbeaußendienst und im organisierenden Außendienst steigen ab November an. Darauf haben sich Arbeitgeber und Gewerkschafter am Montag in nur einer Verhandlungsrunde geeinigt. Eine tariflich vereinbarte betriebliche Altersvorsorge wird es aber auch weiter nicht geben.
Nur eine Verhandlungsrunde hat es gebraucht, bis sich Gewerkschafter und Arbeitgeber in der Tarifverhandlung für den Versicherungs-Außendienst (VersicherungsJournal 29.9.2014) einig waren. Rund zehn Stunden hatten die Vertreter beider Seiten zusammengesessen. Der Abschluss für die rund 40.000 Angestellten gilt für das dritte Quartal 2014 sowie für die Jahre 2015 und 2016.
Nach einem „Null-Monat“ im Oktober 2014 werden die Mindesteinkommenssätze des § 3 Ziffer 1 Gehaltstarifvertrag in zwei Stufen ab 1. November 2014 für 14 Monate und ab 1. Januar 2016 für zwölf Monate angehoben.
Die Arbeitgeber hatten ursprünglich drei „Null-Monate“ gefordert, berichtet die Verhandlungsführerin der Vereinten Dienstleistungs-Gewerkschaft (Verdi), Ira Gloe-Semler. So falle die Erhöhung noch mit ins Weihnachtsgeld.
Höhere Mindestabsicherung bei Berufseinstieg
Die Gehaltsstufe eins wird um 2,9 Prozent ab 1. November 2014 und um 2,3 Prozent ab 1. Januar 2016 angehoben. Die Stufe zwei steigt um 1,6 beziehungsweise 1,5 Prozent.
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Mit diesen unterschiedlichen Erhöhungen „verfolgen die Tarifvertragsparteien das Ziel, dass die Stufe eins ein höheres Niveau als die Stufe zwei erhält“, erklärt der Arbeitgeberverband der Versicherungs-Unternehmen in Deutschland e.V. (AGV) auf seiner Homepage.
Der Grund sei, dass ein Außendienstmitarbeiter zu Beginn seiner Tätigkeit, „in der er erfahrungsgemäß noch nicht so viel Geschäft akquirieren kann“, über eine höhere Mindestabsicherung verfügen soll als ein Mitarbeiter, der schon länger als zwei Jahre im Außendienst tätig ist.
Das Mindesteinkommen für die Mitarbeiter des organisierenden Außendienstes steigt um 1,9 beziehungsweise um 1,7 Prozent. Der unverrechenbare Mindesteinkommensanteil für den organisierenden Außendienst steigt am 1. November 2014 und am 1. Januar 2016 jeweils um ein Prozent. Die Tarifvereinbarung mit weiteren Einigungen im Wortlaut steht unter diesem Link als PDF-Dokument zur Verfügung.
Keine tariflich vereinbarte bAV
Nicht erfüllt wurde die Verdi-Forderung nach der Einführung einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge von monatlich 100 Euro. Der AGV überlasse dies lieber den Betrieben und wolle keine Störmechanismen für bestehende Angebote in den Tarifvertrag aufnehmen, erläuterte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des AGV, Dr. Sebastian Hopfner, gegenüber dem VersicherungsJournal.
„Tarifverhandlungen sind immer ein Kompromiss“, erklärte Ira Gloe-Semler. Darum sei die betriebliche Altersversorgung zu Gunsten anderer Punkte fallen gelassen worden. Wichtiger sei der Gewerkschaft die Beibehaltung der Sozialzulage gewesen, dem einzigen unverrechenbaren Einkommensbestandteil des verkaufenden Außendienstes. Außerdem habe Verdi die von den Arbeitgebern geforderte Gesamtlaufzeit des Tarifvertrags von 36 Monaten auf 27 Monate begrenzen können.
AGV hält Einigung für „vertretbar“
„Es fiel uns nicht leicht, die Verhandlungen mit diesem Ergebnis abzuschließen“, sagte Hopfner. Der Abschluss sei aber sicherlich beidseitig ausgewogen. In der Versicherungsbranche sei die Verhandlungsatmosphäre traditionell konstruktiv, das sei auch diesmal so gewesen, sagte Hopfner. Dies hatte auch die Verdi-Verhandlungsführerin im Vorfeld der Verhandlungen angekündigt (VersicherungsJournal 29.9.2014).
Die Verhandlungskommission des AGV wurden von dessen Vorsitzenden Dr. Josef Beutelmann, Aufsichtsrats-Vorsitzender der Barmenia Versicherungen, geleitet. Er hat während der Verhandlung „insbesondere auch auf die kontroverse Diskussion über die Höhe der Abschlusskosten hingewiesen“, teilte der AGV mit. Das Tarifergebnis bezeichnete Beutelmann als „vertretbar“.




