Arbeitsrecht – den Falschen verklagt
5.12.2013 (€) - Wer nach der Insolvenz seines Arbeitgebers eine Kündigungsschutzklage einreicht, sollte unbedingt fachkundigen Rat einholen. Denn sonst könnte er eine Bauchlandung erleben. Das belegt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
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