5.000 Euro statt 240.000 Euro Abfindung
3.4.2013 (€) - Ob bei der Aufstellung eines betrieblichen Sozialplans die Abfindung älterer Arbeitnehmer, die demnächst in Rente gehen können, niedriger ausfallen darf als die ihrer jüngeren Kollegen, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
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