Streit um Fahrtkosten im Außendienst
29.4.2016 (€) - Ein Außendienstler hatte die Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem Betriebssitz seines Arbeitgebers beim Finanzamt geltend gemacht. Mit der Rechtmäßigkeit seines Ansinnens musste sich das Finanzgericht Münster befassen.
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