Wie Vermittler die neuen Informationspflichten erfüllen können
Für Versicherungsvermittler, die drei und mehr Mitarbeiter beschäftigen, gelten ab dem 10. März beim Beraten über Versicherungs-Anlageprodukte erweiterte Informations-Obliegenheiten. Das besagt die EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungs-Sektor“ (TVO).
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