Wenn Auge und Ohr geschlossen sind

19.8.2005 (€) - Alles, was der Versicherungsagent bei Antragstellung des Kunden erfährt, muss sich der Versicherer als bekannt zurechnen lassen. Doch was tun, wenn der Agent im Streitfall später bestreitet, über Vorerkrankungen informiert worden zu sein?

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